AfD erhält vier weitere Sitze in Bundesversammlung
Archivmeldung vom 20.09.2016
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.09.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittNach den Wahlen in Berlin wächst der Einfluss der AfD in der Bundesversammlung, die am 12. Februar 2017 den Nachfolger von Bundespräsident Joachim Gauck wählen soll: Das Berliner Abgeordnetenhaus wird künftig vier Wahlleute der AfD in die Bundesversammlung entsenden (plus vier), wie der Wahlrechtsexperte Matthias Cantow von "wahlrecht.de" für die "Welt" errechnet hat.
Ferner delegiert das Berliner Landesparlament sieben Wahlleute der SPD (bisher neun), die CDU fünf (bisher sieben), die Grünen vier (bisher fünf). Die Berliner Linke-Fraktion darf vier Wahlleute nominieren (bisher drei), die FDP zwei (bisher keine). Die Piraten verlieren mit ihrem verpassten Einzug ins Berliner Abgeordnetenhaus zwei Wahlleute in der Bundesversammlung.
In die nächste Bundesversammlung wird das Berliner Abgeordnetenhaus den Berechnungen zufolge insgesamt 26 Wahlleute entsenden, 2012 waren es 25. Der zusätzliche Sitz beruht "wahlrecht.de" zufolge auf den Zahlen der deutschen Bevölkerung vom 31. Dezember 2015 und dem Verrechnungsverfahren Sainte-Lague. Sollte die Zahl der Berliner Delegierten gleichwohl bei 25 stagnieren, dürfte die SPD statt sieben nur sechs Wahlleute nominieren. Die CDU/CSU wird in der nächsten Bundesversammlung insgesamt 542 bis 543 Wahlleute stellen, die SPD 387 und die Grünen 145 bis 146. Auf die Linke entfallen 94, die FDP 33. Die AfD stellt 27 Wahlleute, die aus ihren Reihen gegründete "Alternative für Baden-Württemberg" (ABW) im Stuttgarter Landtag stellt acht Wahlleute. Für die Piraten werden zwölf Wahlleute an der Wahl des Bundespräsidenten teilnehmen, für die Freien Wähler aus Bayern zehn, außerdem ein Vertreter des Südschleswigschen Wählerverbandes.
In der 1.260 Wahlleute zählenden Bundesversammlung haben Union und SPD eine absolute Mehrheit (929 bis 930 Sitze), außerdem Union und Grüne (687 bis 689 Sitze). Union/FDP (575 bis 576 Sitze) fehlt ebenso eine solche Mehrheit wie Rot-Rot-Grün (626 bis 627 Sitze). Im dritten Wahlgang genügt allerdings eine einfache Mehrheit für die Wahl des Präsidenten.
Quelle: dts Nachrichtenagentur