Union und AfD für Abschaffung kostenloser Bürgertests
Archivmeldung vom 22.04.2022
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittIn der Opposition im Bundestag gibt es Zustimmung zu Forderungen von Ärztevertretern nach einer Abschaffung der kostenlosen Corona-Bürgertests.
"Die Bundesregierung muss ihre Teststrategie an die neuen Gegebenheiten anpassen", sagte der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Tino Sorge, der "Welt" (Samstagausgabe). "Es wäre falsch, im Frühjahr mit den Instrumenten des Winters zu agieren." Auch in Zeiten eines schwachen Infektionsgeschehens seien Tests zwar vielerorts sinnvoll. "Es ist aber auf Dauer nicht die Aufgabe des Staates, sie in sämtlichen Lebensbereichen gratis bereitzustellen. Es wird Zeit, das anlasslose und ungezielte Testen zu überdenken."
Aus Sorges Sicht wäre eine Fokussierung sinnvoller: "Viele Experten fordern zurecht, vorrangig in gefährdeten Bereichen oder im Falle von Symptomen zu testen. Anstelle massenhafter, anlassloser Schnelltests wäre es zudem besser, den gezielten Einsatz verlässlicher PCR-Tests zu fördern." Wer mit Risikogruppen arbeite oder sich krank fühle, solle auch zukünftig einen kostenlosen Test in Anspruch nehmen dürfen. "Auch das `Freitesten` hat sich als sinnvolles Instrument erwiesen, um das Ende einer Infektion abzuschätzen." Eine "pauschale Notwendigkeit" für die Tests gebe es aber nicht mehr. Ähnlich sieht es der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Martin Sichert: "Die Abschaffung der Tests ist zu begrüßen. Seit Omikron sind die Tests häufig erst mehrere Tage nach Erkrankung positiv. Daher schaffen PCR als auch Antigentests höchstens eine gefühlte Sicherheit, schützen jedoch nicht vor der Verbreitung von Corona." Einer Abschaffung der kostenlosen Tests müsse jedoch die Abschaffung sämtlicher Testpflichten vorausgehen. Aus den Ampel-Fraktionen war kein Gesundheitspolitiker zu einer Stellungnahme bereit. Das Bundesgesundheitsministerium teilte auf Nachfrage mit, dass die Testverordnung erst unlängst bis 30. Juni verlängert worden sei. "Die Testverordnung wird - wie schon in der Vergangenheit - regelmäßig überprüft und entsprechend angepasst." Eine kurzfristige Novelle ist offensichtlich nicht geplant.
Quelle: dts Nachrichtenagentur