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Bericht: Bundesregierung prüft Verordnung über Ausgangssperre

Archivmeldung vom 18.03.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.03.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Symbolbild; Quelle: Bundespolizei
Symbolbild; Quelle: Bundespolizei

Das Bundesjustizministerium prüft laut eines Medienberichts aktuell eine Verordnung für eine bundesweite Ausgangssperre, bei der bis zu 80 Millionen Menschen verpflichtet würden, Wohnung oder Haus nicht zu verlassen. Hintergrund sei die fortwährende Ausbreitung des Coronavirus, berichtet das Portal "Business Insider".

Die Umsetzung einer Ausgangssperre liegt jeweils bei den Bundesländern. So soll nach Informationen des Portals beispielsweise die Innenverwaltung von Berlin derzeit entsprechende Szenarien durchspielen. "Wenn wir in dieses Richtung gehen wollen, dann sind wir vorbereitet", zitiert der "Business Insider" ein "hochrangiges Mitglied der Hauptstadt-Regierung". Experten sehen eine Ausgangssperre heikel.

"Es gibt Menschen ohne Balkon, ohne Garten, die dann tagelang in ihrer kleinen Wohnung hocken", hieß es aus der Staatskanzlei eines großen Bundeslandes gegenüber dem Portal. Ähnlich kritisch äußerte sich der Virologe Jonas Schmidt-Chanasit. Menschenansammlungen sollten vermieden werden, aber gegen das Ausführen des Hundes spreche nichts. Auch rechtlich dürfte eine allgemeine Ausgangssperre heikel werden.

"Die große Frage ist, ob die Gesetzeslage ausreicht, für die gesamte Bevölkerung eine pauschale Ausgangssperre zu verhängen oder ob der Bundestag `nachbessern` muss", sagte Ulrich Karpenstein von der Kanzlei Redeker. Der renommierte Anwalt vertritt zu verfassungsrechtlichen Fragen regelmäßig die Bundesministerien, die derzeit eine Umsetzbarkeit prüfen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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