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Spahn plant Rettungsschirm für Therapeuten und Zahnärzte

Archivmeldung vom 11.04.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.04.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Geld aus der Tasche ziehen, Steuern, Steuererhöhung, Abgaben, Abgabenerhöhung und Betrug (Symbolbild)
Geld aus der Tasche ziehen, Steuern, Steuererhöhung, Abgaben, Abgabenerhöhung und Betrug (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) plant wegen der Coronakrise einen weiteren finanziellen Schutzschirm für das Gesundheitswesen: Wegen einbrechender Patientenzahlen sollen nun auch Therapeuten, Zahnärzte und Reha-Einrichtungen für Eltern-Kind-Kuren finanziell unterstützt werden.

Das sieht eine neue Verordnung des Gesundheitsministeriums vor, über welche die Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" berichten. Sie soll in der kommenden Woche in Kraft treten. "Viele Patientinnen und Patienten sind derzeit verständlicherweise zurückhaltend, medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen. Therapeuten und Zahnärzten brechen daher die Einnahmen weg", sagte Spahn den Zeitungen. Auch Einrichtungen für Eltern-Kind-Kuren bräuchten Unterstützung. "Um gut funktionierende Strukturen zu erhalten, werden wir Verluste abfedern und Liquidität sichern", so der CDU-Politiker weiter.

Konkret ist geplant, dass sogenannte Heilmittelerbringer wie zum Beispiel Physiotherapeuten, Logopäden oder Ergotherapeuten 40 Prozent der Vergütung aus dem vierten Quartal 2019 als Einmalzuschuss erhalten. Die Hilfen hätten einen Umfang von rund 730 Millionen Euro, heißt es in der neuen Verordnung des Gesundheitsministeriums, über welche die Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" berichten. Zahnärzte bekämen trotz kräftig gesunkener Patientenzahlen zunächst 90 Prozent der Vergütung aus dem letzten Jahr. Damit solle die Liqui dität der Praxen gesichert werden.

Am Ende des Jahres könnten sie 30 Prozent der zu viel gezahlten Summe behalten. Auf die Boni würden weitere staatliche Unterstützungsmaßnahmen wie die Soforthilfe für Selbstständige und das Kurzarbeitergeld nicht angerechnet, heißt es in der neuen Verordnung. Reha-Einrichtungen für Eltern-Kind-Kuren erhielten - wie bereits normale Reha-Einrichtungen - 60 Prozent ihrer Einnahmeausfälle ersetzt. Der neue Schutzschirm ergänzt die bereits beschlossenen Unterstützungsmaßnahmen der Bundesregierung für Krankenhäuser, niedergelassene Ärzte, Reha- und Vorsorgeeinrichtungen sowie die häusliche Krankenpflege. Das Paket hat einen Umfang von mehreren Milliarden Euro.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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