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Ohoven: Bundesrat muss neues Unternehmenssanktionsrecht stoppen

Archivmeldung vom 18.09.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.09.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Mario Ohoven (2017)
Mario Ohoven (2017)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Zur heutigen Behandlung im Bundesrat des Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft erklärt Mittelstandspräsident Mario Ohoven: "Mit dem Gesetz will die Bundesregierung Unternehmenskriminalität bekämpfen. Es besteht jedoch keine Notwendigkeit für eine strukturelle Reform des Unternehmenssanktionsrechts."

Ohoven weiter: "Ich fordere daher den Bundesrat auf, die geplanten willkürlichen und maßlosen Sanktionierungen sowie die pauschale Unterstellung krimineller Handlungen zu stoppen.

Laut Gesetzentwurf müssen Staatsanwaltschaften künftig gegen eine Firma ermitteln, wenn es einen Verdacht gibt, dass aus dem Unternehmen heraus Straftaten wie Betrug, Korruption oder Umweltdelikte begangen wurden.

Es ist abwegig, die Mittelständler unter Generalverdacht zu stellen und Unternehmen für das Fehlverhalten Einzelner in Mithaftung zu nehmen. Die Einführung eines Verfolgungszwangs gegen Unternehmen lehnen wir grundsätzlich ab. Die Folge wäre eine Vielzahl überflüssiger Verfahren, was die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte überfordern würde.

Das Gesetz bedeutet zudem erhebliche Mehrbelastungen insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen. So verursacht etwa die Umstellung der Compliance-Strukturen zusätzliche Bürokratie und damit Kosten mitten in der Corona-Krise. Der Bundesrat ist daher gut beraten, den Gesetzentwurf abzulehnen."

Quelle: BVMW (ots)

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