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Landsberg: Länder müssen Videoüberwachung für Kommunen erleichtern

Archivmeldung vom 01.08.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.08.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Totalüberwachung (Symbolbild)
Totalüberwachung (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, hat die Bundesländer aufgefordert, zur wirksamen Strafverfolgung von Randalierern in den Innenstädten die Videoüberwachung von Straßen und Plätzen zu erleichtern.

"Ich halte die verstärkte Videoüberwachung für ein geeignetes Instrument. Aber die Möglichkeiten dafür sind durch die Landesgesetze bislang sehr begrenzt", sagte Landsberg der "Neuen Osnabrücker Zeitung".

Um Videoüberwachung bislang zu ermöglichen, müsse der Ort ein Kriminalitätsschwerpunkt sein. "Das ist natürlich auf vielen solcher Plätze nicht der Fall. Für die Strafverfolgung ist die Videoüberwachung aber ganz wichtig", führte Landsberg aus. Es randalierten 400 Leute, davon würden 40 festgenommen, die am nächsten Tag alle wieder auf freiem Fuß sind. Landsberg meint: "Ohne Videoüberwachung kann man die Täter in der Masse kaum identifizieren. Sie wäre ein Weg, um die Strafverfolgung deutlich zu erleichtern. Wir brauchen hier nachhaltige und langfristige Gegenstrategien." Der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes hält es außerdem für notwendig, es den Kommunen rechtlich zu erleichtern, Alkoholverbote auszusprechen. "Bislang ist das nur in engen Grenzen möglich", kritisierte Landsberg.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)


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