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Audretsch hält geplante Bürgergeld-Sanktion für verfassungswidrig

Archivmeldung vom 10.01.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.01.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Deutsche unter pauschalem Kriminalitätsverdacht von Seiten der Parteien? (Symbolbild)
Deutsche unter pauschalem Kriminalitätsverdacht von Seiten der Parteien? (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Die Grünen halten die geplante Streichung des Bürgergelds für Jobverweigerer für voraussichtlich verfassungswidrig. "Das Bundesverfassungsgericht hat 2019 geurteilt, dass Sanktionen im Regelfall nur bis zu einer Höhe von 30 Prozent gerechtfertigt werden können", sagte Grünen-Fraktionsvize Andreas Audretsch der "Rheinischen Post".

"Diese Sanktionshöhe gibt es schon jetzt im Bürgergeld. Darüber hinaus hat das Gericht entschieden, dass das Existenzminimum in Deutschland zu jeder Zeit gesichert sein muss", sagte der Grünen-Politiker. 

"Diese Vorgaben sind Grundlage unserer Verhandlungen, darauf prüfen wir den Vorschlag der Bundesregierung nun im parlamentarischen Verfahren genau", sagte Audretsch. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) plant, das Bürgergeld bei Mehrfach-Verweigerung eines Jobangebots für bis zu zwei Monate komplett zu streichen. 2021 wurde in rund 52.000 Fällen Leistungen gekürzt, weil nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit Leistungsempfänger bestimmte Maßnahmen oder Arbeitsangebote abgelehnt haben.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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