Thomas Jung: "Illegale Einwanderung ist in Brandenburg nahezu ungestraft möglich"
Archivmeldung vom 12.10.2018
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Freigeschaltet durch André OttVom 1. Januar 2015 bis 31. August 2018 wurden bei den Brandenburger Staatsanwaltschaften Cottbus, Frankfurt, Neuruppin und Potsdam 22 468 Ermittlungsverfahren wegen § 95 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG erfasst. In 125 Fällen gibt es keine gerichtliche Entscheidung, eine einzige Freiheitsstrafe ohne Bewährung wurde ausgesprochen, sieben mit Bewährung, 237 Geldstrafen wurden verhängt. Der Rest wurde bis zum 20. September 2018 eingestellt.
Auf die Frage, wie viele der rechtskräftig Verurteilten abgeschoben wurden, weiß das Ministerium keine Antwort. Wie viele der mutmaßlichen Täter erkennungsdienstlich behandelt wurden, um eine erneute unerlaubte Einreise zu verhindern, weiß das Innenministerium ebenfalls nicht (siehe KA Nr. 3897 der Abgeordneten Birgit Bessin und Thomas Jung der AfD-Fraktion LT-Drs. 6/9573).
Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg, Thomas Jung, erklärt: "Unerlaubt, ohne Pass, ohne Aufenthaltstitel oder ohne Visum einzureisen, hat bei der deutlichen Mehrheit der rund 22 468 nach Brandenburg Gekommenen seit 2015 kaum oder nur verschwindend geringe rechtliche Folgen gehabt. Ein Einziger bekam eine Freiheitsstrafe, dabei handelt es sich doch um eine Straftat: ein Skandal. Illegale Einwanderung ist hier somit möglich. Hier wird offensichtlich gezielt weggeschaut und permanent der Fehler gemacht, Asyl mit Zuwanderung, mit Flucht gleichgesetzt. Unser Asylrecht ist geschädigt worden, indem 90 Prozent derjenigen, die zu uns kommen, bleiben können - egal ob sie als Asylanten oder Flüchtlinge anerkannt werden."
Quelle: AfD-Fraktion im Brandenburgischen Landtag (ots)