Zusätzlicher Milliardenbetrag für Pflegeversicherung erforderlich
Archivmeldung vom 09.10.2018
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Freigeschaltet durch André OttWegen der geplanten Erhöhung des Pflegeversicherungsbeitrags um 0,5 Prozentpunkte sind im kommenden Jahrzehnt zusätzliche Mittel aus dem Bundeshaushalt für die gesetzliche Rentenversicherung erforderlich. Das geht aus einem Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums hervor, über den das "Redaktionsnetzwerk Deutschland" berichtet. Am Mittwoch soll er vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht werden.
Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will den Beitrag zur Pflegeversicherung zu Jahresbeginn 2019 um 0,5 Prozentpunkte auf dann 3,05 Prozent anheben. Damit fließen laut Entwurf jährlich 7,6 Milliarden Euro zusätzlich in die Pflegekasse. Laut Entwurf muss der Bund im Jahr 2023 rund 700 Millionen Euro zusätzlich an die gesetzliche Rentenversicherung überweisen. 2025 wäre dann eine zusätzliche Finanzspritze von 1,6 Milliarden Euro erforderlich. Hintergrund ist das Zusammenwirkung von Spahns Plänen für einen höheren Pflegebeitrag und dem
Rentenpaket der Großen Koalition, über das der Bundestag am Freitag in erster Lesung berät. Vorgesehen ist, das gesetzliche Rentenniveau bei 48 Prozent festzuschreiben und für den Renten-Beitragssatz eine Obergrenze von 20 Prozent einzuführen.
Im Gesetzentwurf des Gesundheitsministeriums heißt es nun, die Anhebung des Beitragssatzes zur Pflegeversicherung um 0,5 Prozentpunkte führe rechnerisch zu einer "Dämpfung des Sicherungsniveaus". Wegen der vorgesehenen Haltelinie beim Rentenniveau von 48 Prozent müssten die künftigen Rentenanpassungen höher ausfallen: "Das zieht wiederum höhere Beitragssätze und damit auch höhere Belastungen des Bundeshalts nach sich."
Quelle: dts Nachrichtenagentur