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Bund erwartet geringe Einnahmeausfälle wegen Rentensteuer-Urteil

Archivmeldung vom 28.05.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.05.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Olaf Scholz und Angela Merkel (2016), Archivbild
Olaf Scholz und Angela Merkel (2016), Archivbild

Bild: Eigenes Werk /OTT

Das anstehende Urteil des Bundesfinanzhofs zur Besteuerung von Renten wird den Fiskus weit weniger belasten als zunächst befürchtet. Das Bundesfinanzministerium rechnet mit Steuermindereinnahmen von jährlich ein bis zwei Milliarden Euro ab 2025, rund die Hälfte davon hat der Bund zu verkraften, berichtet der "Spiegel" in seiner aktuellen Ausgabe.

Die Einnahmeausfälle entstehen, weil die Regierung nach Maßgabe der Richter künftig jede Doppelbesteuerung von Rentenbezügen vermeiden soll. Diese tritt auf, wenn steuerbefreite Anteile des Altersgeldes geringer ausfallen als jene Beiträge, die Rentner früher aus versteuerten Beiträgen leisten mussten.

Um eine Doppelbelastung zu vermeiden, hatte die Bundesregierung für eine Übergangszeit bis 2040 spezielle Freibeträge für Rentner eingeführt. Diese könnten aber für einige Erwerbsbiografien zu niedrig ausfallen, sodass es zu einer zweimaligen Besteuerung kommt. Dagegen hatten Betroffene geklagt. Das Finanzministerium erwartet allerdings nicht, dass es Steuerrückerstattungen für die Vergangenheit leisten muss. Die Freibeträge reichten bislang aus. Mittlerweile gibt es 142.000 Einsprüche von Ruheständlern gegen Bescheide der Finanzämter wegen des Verdachts auf Doppelbesteuerung, berichtet der "Spiegel". Der Bundesfinanzhof will sein Urteil am kommenden Montag verkünden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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