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Grünen-Politiker zweifelt an geplanten Asylleistungsstreichungen

Archivmeldung vom 29.08.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.08.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Erik Marquardt (2023)
Erik Marquardt (2023)

Foto: Martin Kraft
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Grünen-Europaabgeordnete und Migrationspolitiker Erik Marquardt zweifelt an den Plänen der Ampelregierung, manchen Flüchtlingen die Leistungen komplett zu streichen. "Solche Kürzungsideen mögen emotional nach dem schrecklichen Terroranschlag nachvollziehbar sein", sagte Marquardt dem Nachrichtenportal "T-Online" am Donnerstag. "Allerdings fürchte ich, dass sie kontraproduktiv sind."

Radikalisierung entstehe vor allem dort, wo Menschen ausgegrenzt würden, so Marquardt. "Und das würden auch die vielen rechtschaffenden Geflüchteten, wenn sie nun weniger als notwendig bekommen sollen."

Der Grünen-Politiker wies zudem darauf hin, dass deutsche Gerichte die Regelung noch überprüfen könnten. "Das Bundesverfassungsgericht hat schon in der Vergangenheit darauf gepocht, dass auch für Geflüchtete das Existenzminimum gilt", sagte Marquardt. "Die GEAS-Reform erweitert den Spielraum für Kürzungen zwar auf EU-Ebene, aber das Bundesverfassungsgericht wird sich wohl anschauen, ob das mit dem Grundgesetz vereinbar ist."

Anja Hajduk (Grüne), Staatssekretärin im Bundeswirtschaftsministerium, hatte am Donnerstag bei einer Pressekonferenz der Bundesregierung in Vertretung von Minister Robert Habeck (Grüne) eine Streichung von Leistungen für bestimmte Flüchtlinge angekündigt. "Wir finden es richtig, wenn Flüchtlinge, die bereits in einem anderen EU-Mitgliedsstaat registriert wurden, dass sie dort dann auch ihr Asylverfahren betreiben müssen", sagte sie. "Wenn es dann so ist, dass sowieso schon geklärt ist, dass durch ein Übernahmeersuchen auch gesichert ist, dass dort dann für die Finanzierung eine Zuständigkeit von einem benachbarten europäischen Staat für eine Person gewährleistet ist, dann ist es auch folgerichtig, dass der Leistungsanspruch, der hier bei uns möglicherweise begonnen hat zu greifen, beendet wird. Darauf haben wir uns auch gemeinsam verständigt."

Quelle: dts Nachrichtenagentur




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