DStGB fordert Nachbesserungen im neuen Meldegesetz
Archivmeldung vom 09.07.2012
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer Deutsche Städte- und Gemeindebund hält das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Bürgerinnen und Bürgen und den Meldebehörden für schutzwürdig. "Es darf noch nicht mal der Anschein entstehen, dass Daten ohne Einwilligung des Betroffenen weitergeben werden könnten", sagte DStGB-Hauptgeschäftsführer Dr. Gerd Landsberg heute in Berlin.
Deswegen sollte die Weitergabe - wie im ursprünglichen Gesetzentwurf auch vorgesehen - an die Einwilligung der Betroffenen geknüpft werden. Eine bloße Widerspruchslösung reicht nicht. Völlig unverständlich ist, dass in dem neuen Gesetz vorgesehen ist, dass ein solcher Wiederspruch nicht möglich ist, wenn die Firmen bereits die Daten haben und sie lediglich überprüfen lassen wollen. Der DStGB fordert den Bundesrat auf, die notwendigen Nachbesserungen vorzunehmen.
Quelle: Deutscher Städte- u. Gemeindebund (ots)