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Union befürchtet rechtliche Anerkennung von Vielehen

Archivmeldung vom 05.02.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.02.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Günter Krings (2014)
Günter Krings (2014)

Foto: Martin Kraft
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Unionsfraktion warnt angesichts der geplanten Einführung der "Verantwortungsgemeinschaft" vor der Anerkennung von Vielehen. "Niemand wird kontrollieren können, welcher Art die Verbindung zwischen den Menschen in einer solchen Verantwortungsgemeinschaft ist", sagte der rechtspolitische Sprecher Günter Krings (CDU) dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".

"Was, wenn der Staat am Ende auch Verbindungen anerkennt, die unsere Rechtsordnung bisher mit Recht strikt ablehnt? Das könnte zum Beispiel die Vielehe sein." Es sei Vorsicht geboten, wenn die Verantwortungsgemeinschaft als ein öffentliches Gütesiegel für eine besonders enge Beziehung verstanden werde, kritisierte Krings. Der CDU-Politiker hält das neue Modell darüber hinaus für überflüssig: "Wenn Alleinstehende füreinander im Alltag Verantwortung nehmen wollen, braucht es dafür schlichtweg auch kein neues, kompliziertes Rechtsinstitut", sagte Krings. "Auch nach den Plänen des Justizministers sollen sie diese Gemeinschaft ja vor dem Notar schließen müssen. Unsere Notare halten dazu aber schon seit Jahrzehnten erprobte Vertragstexte bereit." Wer die Vertragsfreiheit ernst nehme, müsse nicht ständig "neue und überflüssige Gesetze" machen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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