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Lambrecht will extremistische Soldaten schneller entlassen

Archivmeldung vom 13.12.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.12.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
(Symbolbild)
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Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Das Bundesverteidigungsministerium will künftig extremistische Soldaten schneller aus dem Dienst entlassen. Bereits in der vergangenen Legislaturperiode hatte das Verteidigungsministerium einen entsprechenden Gesetzesentwurf erarbeitet, der jedoch nie vom Bundestag verabschiedet wurde.

Der neue Entlassungstatbestand soll über den alten Entwurf hinausgehen und nicht nur Soldaten auf Zeit, sondern auch Berufssoldaten betreffen. Eine Entlassung soll hiernach durch einen Verwaltungsakt möglich sein - ohne zuvor ein gerichtliches Disziplinarverfahren durchzuführen. "Die jüngsten Durchsuchungen und Festnahmen im Reichsbürger-Milieu zeigen, wie wichtig es ist, wachsam zu sein und konsequent mit allen Mitteln des Rechtsstaats gegen Extremisten und Verfassungsfeinde vorzugehen", sagte Verteidigungsministerin Christine Lambrecht (SPD).

Man arbeite "mit Hochdruck" an einer Anpassung des Dienstrechts, um Extremisten schneller aus dem öffentlichen Dienst entlassen zu können. Der erstellte Gesetzentwurf sehe hierzu einen eigenständigen Entlassungstatbestand der "fehlenden Verfassungstreue" vor, so Lambrecht. Sie verspricht sich von dem Gesetz eine deutliche Beschleunigung der bisherigen langwierige Verfahren zur Entfernung von Extremisten aus dem Soldatenverhältnis und gibt an, dass dennoch alle Grundsätze eines rechtsstaatlichen Verfahrens gewahrt würden. "Wir werden jetzt den Gesetzentwurf mit dem Entlassungstatbestand Extremismus schnellstmöglich zwischen den Ressorts abstimmen, damit er zügig ins parlamentarische Verfahren eingebracht werden kann", so die Verteidigungsministerin. "Alle Angehörigen der Bundeswehr müssen fest mit beiden Beinen auf dem Boden unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung stehen, daran darf es überhaupt keinen Zweifel geben."

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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