Beck kritisiert Entscheidungspraxis des BAMF
Archivmeldung vom 23.09.2016
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer Grünen-Bundestagsabgeordnete Volker Beck hat die Entscheidungspraxis des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) scharf kritisiert. Hintergrund ist, dass Flüchtlingen aus Eritrea offenbar zunehmend asylrechtlicher Schutz verweigert wird, obwohl dort die Menschenrechtslage nach Angaben der Vereinten Nationen nicht besser geworden ist, berichtet das "Handelsblatt" mit Verweis auf eine BAMF-Statistik für die ersten acht Monate dieses Jahres.
Laut den Zahlen, die Beck vom Bundesinnenministerium zur Verfügung gestellt wurden, hat sich der Schutz eritreischer Flüchtlinge seit Anfang des Jahres deutlich von der Flüchtlingsanerkennung zum subsidiären Schutz entwickelt. Erhielten laut der BAMF-Auswertung im August 2016 nur noch rund 66,5 Prozent aller Flüchtlinge, über deren Asylantrag entschieden wurde, eine Anerkennung als Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention, waren es im Januar noch 96 Prozent. Die nicht anerkannten Flüchtlinge sind zwar in der Regel nicht schutzlos gestellt: Sie erhalten überwiegend den sogenannten subsidiären Schutz, ein Familiennachzug ist für diesen Personenkreis jedoch bis März 2018 ausgeschlossen.
Im Monat August wurde in rund einem Viertel der eritreischen Asylanträge subsidiärer Schutz erteilt (24,7 Prozent), im Vormonat waren es 17,7 Prozent aller Flüchtlinge und im Januar nur 0,5 Prozent. Beck sagte dem "Handelsblatt", eritreische Flüchtlinge im wehrfähigen Alter hätten allen Anlass, Verfolgung wegen ihrer tatsächlichen oder vermeintlichen politischen Überzeugung zu befürchten. Im BAMF müsse man sich daher "gut überlegen, warum man ihnen dann noch die Anerkennung als Flüchtling versagt". Die Behörde müsse gewährleisten, "dass Asylentscheidungen auf Grundlage des geltenden Rechts und nicht nach Lust und Laune getroffen werden". Die Statistik wecke jedoch "erhebliche Zweifel", ob dies auch so gehandhabt werde. "Die Flüchtlingseigenschaft im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention setzt nicht voraus, dass jemand bereits Opfer schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen geworden ist", betonte Beck, "sondern er begründete Furcht vor Verfolgung hat." Das gelte für "wehrflüchtige" Eritreer genauso wie für Menschen, denen aus politischen Gründen die Todesstrafe drohe. Anfang Juni hatten die Vereinten Nationen in einem Lagebericht zu Eritrea dem Staat Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen.
Quelle: dts Nachrichtenagentur