Schaar fordert transparente Evaluierung von Gesetzen
Archivmeldung vom 20.11.2012
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Freigeschaltet durch Manuel SchmidtDer Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, fordert, bei der Evaluierung von Gesetzen künftig deren Folgen für die Grundrechte besonders zu berücksichtigen. Die Gesetzesevaluierungen der vergangenen zehn Jahre seien meist "nicht sonderlich erfolgreich" gewesen, "jedenfalls im Sicherheitsbereich", sagte Schaar der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ/Mittwochsausgabe).
Es gebe dabei "zwei große Minuspunkte": Zum einen seien die entsprechenden Kriterien "intransparent", zum anderen würden die Evaluierungen nicht von unabhängigen wissenschaftlichen Stellen vorgenommen, sondern von den Ministerien und Behörden, die über die neuen Instrumente verfügten, was ein Problem bei der "Deutungshoheit" zeitige. Um dem abzuhelfen, hat der Bundesdatenschutzbeauftragte einen "Leitfaden zur Durchführung von ex-post-Gesetzesevaluationen unter besonderer Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Folgen" ausarbeiten lassen, der der FAZ vorab vorliegt und der an diesem Mittwoch veröffentlicht werden soll.
Der "Leitfaden" erläutert "Standards" und verschiedene Methoden für Evaluierungen; besonderen Wert legt er auf die "verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen für dem Umgang mit personenbezogenen Daten". Schaar hob im Gespräch mit der FAZ hervor, dass die Evaluierung von der gegenwärtigen "Kasuistik" wegführen und umfassender werden solle; auch sollten "weniger eingriffsintensive Handlungsalternativen" berücksichtigt werden.
Schaar sagte, dies diene einer Objektivierung und eröffne dem Gesetzgeber gegebenenfalls einen "Weg zurück". Es gehe darum, "das Parlament zu stärken", damit es sich ein eigenes Bild von der Umsetzung der Gesetze machen könne, zumal diese meist aus einer "aktuellen Bedrohungssituation" entstünden, dann aber dauerhaft bestehen blieben. Als "misslich" kritisierte es Schaar, dass eine Rechtsextremistendatei eingeführt wurde, ohne dass man wisse, wie die Bilanz der derzeit vom Bundesverfassungsgericht geprüften Antiterrordatei ausfalle, die der neuen Verbunddatei als Vorbild dient.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte forderte zudem "seriöse Ausschreibungen" für die Gesetzesevaluierung, die insbesondere rechtzeitig vor dem gesetzlichen Fälligkeitstermin zu erfolgen hätten. Nach seiner Überzeugung sind die Grundsätze des neuen "Leitfadens" idealerweise schon bei der Evaluierung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes und des Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetzes zugrunde zu legen, die bis zum 10. Januar 2016 erfolgen muss; vorgesehen ist unter anderem die Pflicht zur "Einbeziehung eines oder mehrerer wissenschaftlicher Sachverständiger". Schaar sagte, es gelte nun, diese Vorgaben "mit Leben zu füllen das liefern wir jetzt".
Quelle: dts Nachrichtenagentur