Gutachten: Beschränkungen in Altenheimen sind verfassungswidrig
Archivmeldung vom 12.11.2020
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Freigeschaltet durch André OttDas Rechtsgutachten des Mainzer Verfassungsrechtlers Prof. Dr. Friedhelm Hufen im Auftrag der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) zeigt auf, dass Besuchs- und Ausgangsbeschränkungen in Pflegeheimen im Rahmen der Corona-Pandemie in weiten Teilen gegen das Grundgesetz verstoßen.
Insbesondere stellt das Gutachten darauf ab, dass die negativen Auswirkungen der Maßnahmen auf die Gesundheit der Bewohner von Pflege- und Altenheimen bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung viel stärker in den Blick genommen werden müssen und eine nicht zu rechtfertigende Verletzung der Menschenwürde vorliege, wo Menschen aufgrund von Besuchsverboten einsam sterben müssten.
Stephan Brandner, stellvertretender Bundessprecher der Alternative für Deutschland, erklärt, dass das Gutachten unmittelbar zur Folge haben müsse, die Einschränkungen aufzuheben: „Gerade für kranke und alte Menschen ist der Kontakt zu ihren Lieben immens wichtig. Es ist nicht Aufgabe des Staates, Isolation zum Gesundheitsschutz anzuordnen und so die letzten Tage und Monate für Menschen zur Hölle werden zu lassen. Die Landesregierungen haben Bewohner von Pflegeheimen entmündigt, ihnen ihre Grundrechte vor dem Deckmantel des Gesundheitsschutzes entzogen und sie in die Einsamkeit geschickt.
Das oberste Prinzip unseres Grundgesetzes ist die Menschenwürde, die gerade in Pflege- und Altenheimen seit Monaten durch die Anordnungen mit Füßen getreten wird. Das muss ein sofortiges Ende haben. Wenn Menschen keinen Besuch empfangen und sich in Isolation begeben möchten, dann steht ihnen dies frei – wenn sie aber Zeit mit ihren Familien und Freunden verbringen möchten, dann haben sie als freie Menschen das Recht, dies jeder Zeit zu tun!“
Quelle: AfD Deutschland