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Frei: Verankerung der Insolvenzgerichte vor Ort bleibt bestehen

Archivmeldung vom 14.12.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.12.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Thorsten Frei (2017)
Thorsten Frei (2017)

Foto: Urheber
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Am Donnerstag beschließt der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts in 2./3. Lesung. Dazu erklärt der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Thorsten Frei: "Der vom Bundesjustizministerium erarbeitete Vorschlag zur Novellierung des Sanierungs- und Insolvenzrechts, mit dem wir die Restrukturierungsmöglichkeiten für angeschlagene Unternehmen ausweiten, hatte ursprünglich auch eine Konzentration der Insolvenzgerichte vorgesehen."

Frei weiter: "Danach sollten als Insolvenzgericht nur noch diejenigen Amtsgerichte fungieren, die am Sitz des Landgerichts angesiedelt sind. Insofern ist es ein schöner Erfolg, dass wir den Status Quo auf unser Drängen hin erhalten und damit dem Subsidiaritätsprinzip Geltung schaffen konnten. Das ist auch dahingehend wichtig, dass die Menschen wie auch die Unternehmen auch in diesem Bereich spüren, dass sich der Rechtsstaat eben nicht zurückzieht. Damit sorgen wir auch für eine Stärkung des ländlichen Raums.

Nach heutiger Rechtslage können die Länder nämlich in eigener Zuständigkeit zusätzliche Insolvenzgerichte bestimmen. Diese Möglichkeit bringt verschiedene Vorteile mit sich. Zum einen können die Länder vor Ort entscheiden, wo beispielsweise ein besonderer Bedarf aufgrund einer besonderen Wirtschaftsstärke besteht. Für die Unternehmen werden die Wege dadurch kürzer. Die zuständigen Gerichte kennen sich durch die Regionalisierung besser mit den Umständen des Falles, den betroffenen Unternehmen sowie die Gesamtzusammenhängen aus. Auch aus Sicht der Gerichte und der ihnen mit den Verfahren obliegenden Kontrollpflichten ist eine räumliche Nähe von Vorteil. Zudem werden die Fälle durch mehrere Gerichte auch auf mehr Schultern verteilt.

Insgesamt haben wir die Sorge gehabt, dass es durch die ursprünglich angepeilte Konzentration der Insolvenzgerichtsbarkeit vor allem bei 'normalen Fällen' zu zeitlichen Verzögerungen hätte kommen können, die womöglich auch die Perspektiven weiter verschlechtern würden. Solche Unsicherheiten wären den betroffenen Unternehmen nur schwer zu vermitteln gewesen."

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)

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