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Mehrheit der NRW-Kommunen bleibt bei einheitlichen Hebesätzen

Archivmeldung vom 09.12.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.12.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
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Bild: qpress.de / Eigenes Werk

Die Befürchtungen vieler Mieter und Hausbesitzer in Nordrhein-Westfalen, dass sie ab dem kommenden Jahr deutlich stärker bei der Grundsteuer zur Kasse gebeten werden, scheinen sich zu bewahrheiten. Laut einer Erhebung des Städte- und Gemeindebunds NRW, über welche die "Rheinische Post" berichtet, will der Großteil der Kommunalverwaltungen den eigenen Ratsleuten empfehlen, auf das Hebesatzsplitting zu verzichten.

Das Land hatte den Städten und Gemeinden erlaubt, unterschiedlich hohe Hebesätze für Wohn- und Nichtwohnimmobilien zu verlangen. Die Idee dabei: Weil durch die Einführung des sogenannten Scholz-Modells sich die Steuerbelastung für das Wohnen erhöht, während sie für Gewerbeimmobilien sinkt, sollen die Kommunen dies vor Ort durch unterschiedliche Hebesätze abmildern können.

Laut der Umfrage des Städte- und Gemeindebunds NRW gaben jedoch 81 Prozent der teilnehmenden Kommunen an, dass sie keine Differenzierung vornehmen würden. Folgen die Räte den Empfehlungen der Kämmerer - in 91 Prozent der Fälle laufen die Beratungen noch -, hat das Konsequenzen für die Bürger: "Bei denjenigen, die nicht differenzieren, wird es in vielen Fällen eine Belastungsverschiebung zum Nachteil des Wohnens geben - es sei denn, sie sind mit ihren Hebesätzen so weit runtergegangen, dass praktisch nur das Gewerbe entlastet und das Wohnen nicht zusätzlich belastet wird", sagte Christof Sommer, Hauptgeschäftsführer des Verbands, der "Rheinischen Post".

"Das dürfte jedoch die Ausnahme sein." Als Hauptgrund nannte Sommer, "dass niemand sicher sein kann, ob eine Differenzierung einer juristischen Überprüfung standhält". Entsprechende Hinweise habe noch einmal ein Gutachten des Städtetags geliefert. "Es bleibt ein erhebliches Rechtsrisiko, dass Gerichte gegen das Hebesatzsplitting entscheiden und dann eine Satzung für nichtig erklärt wird."

Das Finanzministerium hatte für alle Kommunen berechnet, welchen Hebesatz sie verlangen müssten, um in Summe auf den gleichen Betrag zu kommen wie vor der Reform. 15 Prozent der Kommunen, die einen einheitlichen Hebesatz anstreben, werden über der Empfehlung liegen. Gut 56 Prozent folgen dem Vorschlag, knapp 29 Prozent dagegen liegen darunter. Sommer sieht damit Bedenken entkräftet, die Städte und Gemeinden würden sich im Windschatten der Reform die Taschen füllen.

Mit Blick auf die Kommunen, in denen die Differenzierung erwogen werde, sagte Sommer, es sei so gut wie ausgemacht, dass dagegen geklagt werde: "Möglicherweise bekommen wir erste Entscheidungen im kommenden Jahr. Je nach Ausgang könnte die Differenzierung dann erst im Jahr 2026 in mehr Kommunen angewendet werden."

Quelle: dts Nachrichtenagentur



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