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Brinkhaus will Wahlrechtsreform im Koalitionsausschuss beschließen

Archivmeldung vom 14.08.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.08.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Ralph Brinkhaus (2019)
Ralph Brinkhaus (2019)

Foto: Olaf Kosinsky
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Chef der Bundestagsfraktion von CDU und CSU, Ralph Brinkhaus, setzt auf eine Einigung zur Wahlrechtsreform im nächsten Koalitionsausschuss am 25. August. "Das Thema ist uns ernst und sehr wichtig", sagte der CDU-Mann dem "Spiegel". "Und da es anders leider nicht ging, muss es dann im Koalitionsausschuss gelöst werden."

Die Unionsfraktion hat sich auf ein Modell geeinigt, das schon für die kommende Bundestagswahl die Reduzierung der Wahlkreise von 299 auf 280 vorsieht, die Streichung von Listenmandaten im Falle einer zu großen Zahl von Direktmandaten und den Nichtausgleich von bis zu sieben Überhangmandaten. Lange sperrten sich CDU und CSU dagegen, die Wahlkreise zu verringern. "Wir wären aber bereit, dieses Zugeständnis zu bringen", sagte die Abgeordnete und Vize-CDU-Chefin Silvia Breher im "Spiegel".

Die SPD-Fraktion lehnt das Modell ab, die Sozialdemokraten setzen in ihrem Gesetzentwurf vor allem auf die Nichtzuteilung von knappen Direktmandaten, um das Parlament verlässlich bei 690 Sitzen zu deckeln. Zudem fordert die Fraktion abwechselnd mit Männern und Frauen besetzte Landeslisten. Den Vorschlag der Union nennt der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Carsten Schneider, "nicht mehr seriös umsetzbar". Aber auch er sagt: "Wir werden das Wahlrecht im Koalitionsausschuss beraten."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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