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Bundesteilhabegesetz: Bestehendes Unterstützungssystem nicht schwächen

Archivmeldung vom 27.07.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.07.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de

bpa fordert stärkere Einbindung der Leistungserbringer im weiteren Gesetzgebungsverfahren.

"Bei der anstehenden parlamentarischen Beratung des Bundesteilhabegesetzes darf nicht übersehen werden, dass schon ein sehr leistungsfähiges System besteht, welches über Jahrzehnte gewachsen ist. Die einzelnen Einrichtungen leisten bereits einen herausragenden Beitrag bei der Umsetzung des Normalitätsgedankens und der Inklusion. Bei der weiteren Diskussion müssen daher neben dem einzelnen Individuum und den Betroffenen zwingend auch die Einrichtungen in den Blick genommen und in den Prozess eingebunden werden."

So lautet die Einschätzung von Herbert Mauel, Geschäftsführer des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa), zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, der nach der politischen Sommerpause in das Parlament eingebracht werden soll.

Die Leistungserbringer spielen aus Sicht von Mauel im bisherigen Gesetzentwurf nur eine sehr geringe Rolle. "Zu einem konstruktiven Diskussionsprozess, der alle Seiten gleichermaßen beteiligt, gehören die Leistungserbringer aber zweifelsohne dazu", so Mauel. "Viele Menschen mit Behinderung erhalten heute umfassende Unterstützung in den bestehenden Einrichtungen, ausdrücklich auch in spezialisierten Heimen. Die Gesetzesreform darf nicht dazu führen, dass diese wichtigen Angebote prinzipiell infrage gestellt werden. Im Sinne aller Beteiligten muss auch hier Handlungssicherheit angestrebt werden."

Das Bundesteilhabegesetz gilt als eines der umfangreichsten Gesetzgebungsverfahren für Menschen mit Behinderungen. Damit soll eine jahrelange Reformdiskussion zur inklusiven Gesellschaft beendet und in gesetzliche Regelungen überführt werden. Vorrangiges Ziel ist es, die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen auszubauen. Das Gesetz soll nach der Sommerpause in erster Lesung im Parlament beraten werden, die erste Reformstufe soll bereits zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.

Quelle: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (ots)

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