Politiker sind verärgert über Verteuerung des Schulessens durch Wirkung des vollen Mehrwertsteuersatzes
Archivmeldung vom 11.03.2010
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittPolitiker von Union und Grünen haben eine Neuausrichtung der Mehrwertsteuersätze verlangt. Aktuellen Anlass dafür sehen sie aufgrund der Auswirkungen eines siebenseitigen Erlasses des Bundesfinanzministeriums zur Erhebung der Umsatzsteuer bei der Abgabe von Speisen und Getränken.
Im Ergebnis führt der Erlass zur deutlichen Verteuerung von Schulessen, weil in der Regel bei ausgeteiltem Essen neuerdings der volle Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent und nicht mehr, wie früher, der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von lediglich sieben Prozent veranschlagt wird.
Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) sagte dazu der "Leipziger Volkszeitung": "Das ist eine von vielen Ungereimtheiten im Mehrwertsteuer-System. Im Koalitionsvertrag steht, dass dieses Thema umfassend überprüft wird."
Der Oberbürgermeister von Tübingen, der Grünen-Politiker Boris Palmer, sagte der Zeitung, es sei "hochgradig ärgerlich, dass der Burger zum Mitnehmen neben der Schule mit lediglich sieben Prozent Mehrwertsteuer verkauft werden darf, während für das Bio-Essen in der Schule 19 Prozent fällig werden". Er verwies darauf, dass dies in der Praxis in den Schulkantinen zu einer Verteuerung des Schulessens von im Schnitt zehn Prozent führen werde. "Es gibt nur eine Lösung", so verlangte Palmer: "Im Gesetz muss klargestellt werden, dass die Mehrwertsteuer beispielsweise für Schulessen auch dann nur bei sieben Prozent liegt, wenn man das Essen nicht nur zubereitet, sondern es auch austeilt." Wenn das politische Ziel, gesundes Essen in Schulen anzubieten, von allen getragen werde, dann dürfe man jetzt nicht die Mehrwertsteuer auf dieses Angebot erhöhen, forderte Palmer. Durch den reduzierten Mehrwertsteuersatz bei Fastfood zum Mitnehmen entstehe dem Fiskus, so Palmer unter Berufung auf Rechnungshof-Ermittlungen, ein Einnahmeverlust von 520 Millionen Euro jährlich. "Diesen Betrag könnten wir für die Verbilligung des Schulessens gut gebrauchen", meinte der Oberbürgermeister. Man sollte Fastfood-Essen generell mit dem vollen Mehrwertsteuersatz und Schulessen grundsätzlich nur mit dem verbilligten Mehrwertsteuersatz belegen. Palmer verwies darauf, dass Studenten in Mensen, weil dies Anstalten des Öffentlichen Rechts seien, essen könnten, ohne Mehrwertsteuer entrichten zu müssen.
Der neue Abgrenzungserlass zur Mehrwertsteuer stammt noch aus den Zeiten der großen Koalition vom Oktober 2008. In seinen Auswirkungen kommt er aber teilweise erst jetzt ans Licht.
Quelle: Leipziger Volkszeitung