Gesetzlich legitimierte Freiheits-Einschränkungen – ein Skandal, der uns alles Gehabte kosten kann!
Archivmeldung vom 16.11.2020
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Freigeschaltet durch André OttSeit März 2020 leidet unsere Bevölkerung unter den massiven Freiheits-Einschränkungen aufgrund von Corona. Viele Gerichte haben in letzter Zeit damit begonnen, diese Maßnahmen zu prüfen und festgestellt, dass sie nicht rechtmäßig sind, weil sie nicht vom parlamentarischen Gesetzgeber erlassen wurden. Dieses Versäumnis soll nun wohl eiligst am 18. November 2020 durch eine gesetzliche Änderung im Infektionsschutzgesetz nachgeholt werden. Dies berichtet der "S&G Hand-Express" in seiner 51. Ausgabe.
Weiter berichtet die Zeitung: "Der allgemeine Paragraph 28
soll ergänzt werden mit Paragraph
28a, der überschrieben ist:
„Besondere Schutzmaßnahmen
zur Bekämpfung des Coronavirus
SARS-CoV-2“. Damit soll das
Recht auf Einschränkung unserer
Grundfreiheiten durch Beschluss
des Deutschen Bundestages manifestiert werden, so Rechtsanwalt
Ralf Ludwig vom Verein KlagePATEN.
Das bezeichnet er als
einen „veritablen (echten) Skandal“ und appelliert an die Gerichte,
die Sachlage genau anzuschauen,
vor allem konkret zu prüfen, ob
eine Infektionslage, auf die sich
das Gesetz gründet, erwiesen ist.
Ralf Ludwig: „Infektionen sind
aktuell in Deutschland nicht festgestellt. Es werden lediglich PCRTests gemacht. PCR-Tests sind
nicht in der Lage, Infektionen festzustellen, sagt auch das Robert
Koch-Institut.“ Dennoch, trotz
dieser und vieler anderer Bedenken wurde die Gesetzesänderung am 18.11.2020, an einem
Tag, durch alle Instanzen durchgeboxt und manifestiert.
Datenbasis: [7] www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/B/BevSchutzG_BT.pdf
Quelle: S&G Hand-Express 51/2020