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Bundestag beschließt Hartz-IV-Regelsatzänderung

Archivmeldung vom 05.11.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.11.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Rainer Sturm / PIXELIO
Bild: Rainer Sturm / PIXELIO

Der Bundestag hat dem Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie des Asylbewerberleistungsgesetzes" mehrheitlich zugestimmt. Das Gesetz wurde mit den Stimmen der Großen Koalition und der FDP gegen die Stimmen der restlichen Opposition angenommen.

Ziel des Gesetzentwurfs ist eine verfassungskonforme Ermittlung und Ausgestaltung der Regelbedarfe in der Grundsicherung für Arbeitssuchende, in der Sozialhilfe und im Asylbewerberleistungsgesetz. Bei Vorliegen einer neuen Einkommens- und Verbraucherstichprobe (EVS) ist die Regierung gesetzlich verpflichtet, die Regelsätze anzupassen. Die Bundesregierung verweist in dem Entwurf darauf, dass im Unterschied zu vorangegangenen Regelsatzänderungen die aktuellen Anpassungen bei den Kommunikationsausgaben auch die Kosten für die Handynutzung berücksichtigen sollen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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