Bundestag beschließt Hartz-IV-Regelsatzänderung
Archivmeldung vom 05.11.2020
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Freigeschaltet durch André OttDer Bundestag hat dem Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie des Asylbewerberleistungsgesetzes" mehrheitlich zugestimmt. Das Gesetz wurde mit den Stimmen der Großen Koalition und der FDP gegen die Stimmen der restlichen Opposition angenommen.
Ziel des Gesetzentwurfs ist eine verfassungskonforme Ermittlung und Ausgestaltung der Regelbedarfe in der Grundsicherung für Arbeitssuchende, in der Sozialhilfe und im Asylbewerberleistungsgesetz. Bei Vorliegen einer neuen Einkommens- und Verbraucherstichprobe (EVS) ist die Regierung gesetzlich verpflichtet, die Regelsätze anzupassen. Die Bundesregierung verweist in dem Entwurf darauf, dass im Unterschied zu vorangegangenen Regelsatzänderungen die aktuellen Anpassungen bei den Kommunikationsausgaben auch die Kosten für die Handynutzung berücksichtigen sollen.
Quelle: dts Nachrichtenagentur