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Magazin: Regierungsstudie kritisiert unwirksame Familienpolitik

Archivmeldung vom 04.02.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.02.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd AltmannAllSilhouettes.com / pixelio.de
Bild: Gerd AltmannAllSilhouettes.com / pixelio.de

Die deutsche Familienpolitik und viele ihrer milliardenschweren Förderinstrumente sind weitgehend wirkungslos und teilweise sogar kontraproduktiv. Zu diesem Urteil kommt laut dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" ein von der Bundesregierung beauftragter Gutachterkreis in einem internen Zwischenbericht.

Das Kindergeld erweise sich als "wenig effektiv". Das Ehegattensplitting sei "ziemlich unwirksam", die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartner in der gesetzlichen Krankenversicherung sogar "besonders unwirksam". Zwar gebe es auch positive Effekte, doch diese ließen sich auch "mit geringeren unerwünschten Nebenwirkungen erreichen."

Der Zwischenbericht ist das Ergebnis eines gemeinsamen Forschungsprojekts des Finanz- und des Familienministeriums. Das ursprüngliche Ziel lautete, noch in dieser Legislaturperiode eine "Gesamtevaluation aller ehe- und familienpolitischen Leistungen" vorzulegen. Inzwischen jedoch gilt eine Veröffentlichung des Berichts noch vor der Bundestagswahl als unsicher. Bei ihrer Untersuchung haben die Gutachter erstmals versucht, auch die langfristigen Folgen der Förderinstrumente und die Wechselwirkungen mit dem Steuer- und Sozialsystem zu berücksichtigen. Die tatsächlichen Kosten etwa einer Kindergelderhöhung liegen demnach "in etwa beim Doppelten der nominalen direkten Kosten". Weil die Mütter weniger arbeiten, entgingen "dem Staat Steuereinnahmen sowie Einnahmen der Sozialversicherung".

Am besten schneiden laut Expertise Investitionen in Betreuungsplätze ab. Danach fließen von den staatlichen Ausgaben im Krippen- und Kindergartenbereich bis zu 48 Prozent an den Staat zurück.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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