Abgeordnete um Wanderwitz stellen AfD-Verbotsantrag ins Netz
Archivmeldung vom 17.10.2024
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićEine Gruppe an Bundestagsabgeordneten um den ehemaligen Ost-Beauftragten Marco Wanderwitz (CDU) hat am Donnerstag ihren fraktionsübergreifenden Antrag für ein Verbotsverfahren gegen die AfD vor dem Bundesverfassungsgericht online veröffentlicht. "Aus gutem Grund bietet unser Grundgesetz die Möglichkeit, eine mögliche Verfassungswidrigkeit von Parteien prüfen zu lassen", schreiben die Parlamentarier auf einer Homepage mit dem Titel "AfD-Prüfen".
Die Verfassung sehe bewusst vor, dass Bundestag, Bundesregierung oder
Bundesrat ein solches Verfahren initiieren müssen. "Die Entscheidung
trifft dann das Bundesverfassungsgericht", so die Abgeordneten. "Die
Voraussetzungen dafür sind zurecht hoch. Wir sind davon überzeugt, dass
sie im Fall der AfD gegeben sind."
Im Grundgesetz ist nicht näher
geregelt, wer Verbotsverfahren initiieren kann. Die Vorkehrungen stehen
dafür im Bundesverfassungsgerichtsgesetz. In der Verfassung steht
lediglich, dass das Bundesverfassungsgericht über die Frage der
Verfassungswidrigkeit von Parteien entscheidet.
Man sei davon
überzeugt, dass die AfD keine Partei sei, die "ein bisschen rechts"
stehe, schreibt die Initiative. "Das sind Verfassungsfeinde, das sind
Feinde unserer Demokratie. Deshalb fordern wir die Überprüfung der
Verfassungswidrigkeit der AfD."
Man sei aus unterschiedlichen
Fraktionen, Parteien, Wahlkreisen und Ausschüssen. "Wir sind nicht immer
einer Meinung. Worin wir uns einig sind, ist unser klares Bekenntnis zu
unserer Demokratie und unserem Grundgesetz", erklären die Abgeordneten.
"Wir finden es erschreckend, dass die AfD immer offener ihre Menschen-
und Demokratieverachtung zeigt. Nicht nur die unwürdigen Vorfälle bei
der Konstituierung des Thüringer Landtag Ende September zeigen, wie
wenig sie von unserer parlamentarischen Demokratie hält."
Das
Prüfverfahren der Verfassungskonformität von Parteien sei ein wichtiger
Bestandteil der wehrhaften Demokratie, erklären die Initiatoren. "Es ist
eine Lehre aus der Deutschen Vergangenheit. Die NSDAP hat gezeigt, dass
nicht jede Partei, die demokratisch gewählt wird, auch demokratische
Ziele verfolgt."
Quelle: dts Nachrichtenagentur