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Koalition will alten Kraftwerken "goldenes Ende" bescheren

Archivmeldung vom 12.11.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.11.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: chris / PIXELIO
Bild: chris / PIXELIO

Die Politik will der Energiebranche beim geplanten Stilllegungsverbot für systemrelevante Kraftwerke entgegen kommen. Das geht aus dem jüngsten Änderungsantrag der schwarz-gelben Koalition für die geplante Novelle des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) hervor, der dem Handelsverbot vorliegt.

Dem Änderungsantrag zufolge dürfen die Betreiber die Kraftwerke, die sie am Netz halten sollen, nun doch zusätzlich am Spotmarkt teilnehmen lassen. Bislang sollten sie die Kraftwerke als reine Reserve bereithalten. Bei der Vergütung will die Koalition mehr Flexibilität: Bislang sollten die Unternehmen für den Weiterbetrieb eine Vergütung "in Form der notwendigen Ausgaben" erhalten. Im Änderungsantrag ist jetzt von einer "angemessenen Vergütung" die Rede. Die Höhe dieser Vergütung soll in einer Verordnung festgelegt werden. Außerdem soll das von der Branche kritisierte Stilllegungsverbot bis 2017 befristet werden.

Bisher sollte die Regelung bis 2019 gelten. Unverändert bleibt die Pflicht der Betreiber, geplante Stilllegungen mit zwölf Monaten Vorlauf zu melden. Hintergrund des Stilllegungsverbots sind Pläne einiger Kraftwerksbetreiber, eine Reihe von Kraftwerken endgültig außer Betrieb zu nehmen, weil sie sich nicht mehr rentabel betreiben lassen. Die Politik will dies verhindern, weil sie sich um die Netzstabilität und die Versorgungssicherheit sorgt. Eine von der Branche vorgeschlagene Selbstverpflichtung reichte der Politik nicht aus.

Das Stilllegungsverbot ist Bestandteil einiger Änderungen des EnWG, die Ende November abschließend vom Bundestag verabschiedet werden sollen. Dazu zählt etwa auch die Haftungsfrage bei der Netzanbindung für Offshore-Windkraftanlagen. Kritik entzündet sich an dem Plan, die Höhe der Vergütung separat per Verordnung zu regeln. Es sei zu befürchten, "dass in Hinterzimmern zusammen mit der Energiewirtschaft Deals verhandelt werden, die letztendlich zu Lasten der Stromkunden gehen", sagte Oliver Krischer, energiewirtschaftlicher Sprecher der Grünen im Bundestag, dem "Handelsblatt".

Der Geschäftsführer des Bundesverbandes Neuer Energieanbieter, Robert Busch, sagte dem "Handelsblatt", die Verordnungsermächtigung sei gefährlich. Das Modell beschere lediglich einigen alten Kraftwerken "ein goldenes Ende auf Kosten der Verbraucher".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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