Innenministerium bestätigt Verbot des Islamischen Zentrums Hamburg
Archivmeldung vom 24.07.2024
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDas Bundesinnenministerium hat das "Islamische Zentrum Hamburg" (IZH) mit seinen bundesweiten Teilorganisationen verboten. Das teilte das Ministerium am Mittwoch mit und bestätigte damit entsprechende Medienberichte.
Zur Begründung hieß es, dass das IZH eine "extremistische Organisation
des Islamismus ist, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgt". Bei den
Teilorganisationen handelt es sich um die "Islamische Akademie
Deutschland", den "Verein der Förderer einer iranischen-islamischen
Moschee in Hamburg", das "Zentrum der Islamischen Kultur" in Frankfurt
(Main), die "Islamische Vereinigung Bayern" in München und das
"Islamische Zentrum Berlin".
Das Vermögen des IZH wurde
beschlagnahmt. Zur Durchsetzung und zur Aufklärung möglicher weiterer
Strukturen fanden seit den frühen Morgenstunden aufgrund gerichtlicher
Anordnungen Durchsuchungen in 53 Objekten in Hamburg, Bremen, Berlin,
Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen, Nordrhein-Westfalen sowie
Bayern statt. Bereits am 16. November 2023 hatten im Zusammenhang mit
Ermittlungen gegen das IZH Durchsuchungen in 55 Objekten in sieben
Bundesländern stattgefunden, bei denen umfassende Beweismittel
sichergestellt worden waren.
"Nach den umfassenden
Durchsuchungsmaßnahmen im November 2023 haben unsere Sicherheitsbehörden
das beschlagnahmte Material sorgfältig ausgewertet", sagte
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). "Die schweren Verdachtsmomente
haben sich in diesen mit großem Aufwand geführten Ermittlungen so
erhärtet, dass wir das Verbot heute ausgesprochen haben." Laut Faeser
soll das IZH unter anderem die Hisbollah unterstützen sowie "aggressiven
Antisemitismus" verbreiten.
Quelle: dts Nachrichtenagentur