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DGB kritisiert neue Hartz-IV-Sätze: So zementiert man Armut

Archivmeldung vom 19.08.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.08.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
ALG-II (Hartz IV): An den Positionen ist klar zu erkennen, daß Bildung und Gesundheit an allerletzte Stelle des staatlichen Interesses gegenüber Arbeitslosen steht (Symbolbild)
ALG-II (Hartz IV): An den Positionen ist klar zu erkennen, daß Bildung und Gesundheit an allerletzte Stelle des staatlichen Interesses gegenüber Arbeitslosen steht (Symbolbild)

Bild: Hartz-IV.org / Eigenes Werk

Die geplante Anhebung der Hartz-IV-Regelsätze zum kommenden Jahr stößt beim Deutschen Gewerkschaftsbund auf scharfe Kritik. DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung": "Wir appellieren dringend an Bundestag und Bundesrat, den Vorschlag des Bundesarbeitsministeriums deutlich nachzubessern. Denn Teilhabe ist mit diesen realitätsfremden und zu niedrigen Regelsätzen nicht möglich."

Piel kritisierte, das Grundübel bei der Ermittlung der Regelsätze werde nicht beseitigt. "Das Wenige, was die ärmsten 15 Prozent der Single-Haushalte ausgeben können, wird mit dem Existenzminimum gleichgesetzt. So zementiert man Armut." Die Gewerkschafterin forderte stattdessen ein ganz neues Berechnungsverfahren anhand von qualitativen Kriterien.

Vor allem für Kinder muss nach den Worten von Piel deutlich mehr getan werden. Der DGB fordert deshalb die Einführung einer neuen Kindergrundsicherung, die vor allem Kindern von Geringverdienern zugutekommen soll: 250 Euro als Sockelbetrag für jedes Kind bis zum 25. Lebensjahr und einen Zusatzbetrag je nach Einkommen der Eltern. "Für Kinder unter sechs Jahren könnte es so bis zu 364 Euro monatlich geben, für Sechs- bis 13-Jährige bis zu 476 Euro und für Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren maximal 504 Euro."

Piel forderte außerdem, es müsse wieder feste Zuschüsse für größere Anschaffungen wie Waschmaschinen, Kochherde und andere "weiße Ware" geben. Es könne nicht sein, dass Hartz-IV-Bezieher von dem wenigen Geld, das sie bekommen, auch noch monatlich etwas beiseitelegen sollten, und seien es auch nur 1,60 Euro im Monat. "Unterstellt man, dass für eine gebrauchte, zuverlässige und halbwegs energieeffiziente Waschmaschine mindestens 250 Euro ausgegeben werden müssen, dann müsste ein Hartz-IV-Haushalt 156 Monate, also rund 13 Jahre, sparen, um ein solches Gerät anschaffen zu können", rechnete Piel vor.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)


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