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Mindestlohn in Pflegebranche: 53 Jahre Arbeit für Grundsicherungsrente

Archivmeldung vom 19.05.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.05.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Typischer Rentner mit 70: Kann sich im Schnitt nichtmal mehr die eigene Beerdigung leisten... (Symbolbild)
Typischer Rentner mit 70: Kann sich im Schnitt nichtmal mehr die eigene Beerdigung leisten... (Symbolbild)

Bild: Janusz Klosowski / pixelio.de

Wer in der Pflege den Mindestlohn bekommt, müsste bei einer 35-Stunden-Woche 53 Jahre ununterbrochen arbeiten, um eine Rente in Höhe der Grundsicherung von aktuell 814 Euro zu erhalten.

Das geht aus einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der Linken-Bundestagsfraktion, über welche die Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" berichten. Bei einer 30-Stunden-Woche erhöhe sich der Wert sogar auf 62 Jahre. Basis der Berechnungen ist der ab Juli gültige Mindestlohn für ungelernte Pflegekräfte von 11,60 Euro im Westen.

Bei Einführung der Grundrente würde sich den Berechnungen zufolge die Dauer von 62 auf 36 Jahre beziehungsweise von 53 auf 35 Jahre reduzieren. In der Pflege würden in den kommenden Jahren hunderttausende Beschäftigte zusätzlich gebraucht, sagte die Linken-Pflegeexpertin Pia Zimmermann den Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland". Deshalb seien gute und auskömmliche Löhne erforderlich. "Nötig sind allgemeinverbindliche Tarifverträge, aber auch Mindestlöhne, die vor Armut im Alter und vor Armut trotz Arbeit sogar in Vollzeit schützen", forderte die Linken-Politikerin. Andernfalls steuere man "in der Altenpflege in eine Katastrophe".

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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