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dieBasis NRW kritisiert Änderungen zum Infektionsschutzgesetz und Abbau von Länderkompetenzen

Archivmeldung vom 15.04.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.04.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
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Bild: Die Basis

Der Landesvorstand von dieBasis NRW übt entschiedene Kritik an der geplanten Änderung des Infektionsschutzgesetzes, das die Bundesländer in Fragen des Infektionsschutzes und der Grundrechtseinschränkungen umgeht. Damit werde ein besorgniserregender Präzedenzfall geschaffen, der den Föderalismus aushebelt und die Gefahr eines Dauerlockdowns mit sich bringe.

Der Landesvorstand der Partei dieBasis NRW äußert Kritik an der geplanten Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes, die von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD am 9. April 2021 vorgelegt wurde.

Diese geplante Änderung der „Ermächtigungsverordnung“ sieht unter §28 b kein Mitspracherecht der Bundesländer mehr vor und bestimmt, dass ab einem Inzidenzwert von 100 PCRpositiv getesteten Personen pro 100.000 Einwohnern automatisch weitestreichende Maßnahmen verfügt werden: Ausgangssperren, private und öffentliche Kontaktbeschränkungen sowie die Schließung von Schulen und Geschäften. „Das bedeutet im Klartext, dass der Bund von oben herab die härtesten Maßnahmen ergreifen kann, während die Bundesländer nicht mehr selbständig, angemessen und mit Augenmaß auf die lokalen Gegebenheiten eingehen können“, kommentiert Nathalie Sanchez Friedrich, die Stellvertretende Landesvorsitzende von dieBasis NRW, dem Landesverband der Basisdemokratischen Partei Deutschland. Des Weiteren betont Sanchez Friedrich, dass „wir mit der massiven Ausweitung der Teststrategie, die ja auch in Fachkreisen umstritten ist, in eine Art Dauerlockdown versetzt werden könnten, der den Menschen und der Wirtschaft nicht mehr zuzumuten ist.“

Zahlreiche Personen des öffentlichen Lebens, wie Jens Gnisa, ehemaliger Vorsitzender des Deutschen Richterbundes, oder Beate Bahner, Rechtsanwältin für Medizinrecht, üben ebenfalls scharfe Kritik an der vorgesehenen Änderung des IfSG. Mit größter Sorge sehe der Landesvorstand von dieBasis NRW außerdem die im IfSG sodann verankerten Einschränkungen der Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit, der Freiheit der Person, der Freizügigkeit und der Unverletzlichkeit der Wohnung, die mit der Änderung nun auch durch bloße „Rechtsverordnungen“ verfügt werden können. „Das können und dürfen wir als demokratische Partei in diesem Land nicht hinnehmen“, kommentiert die stellvertretende Landesvorsitzende Sanchez Friedrich.

Links:

  • https://diebasis-partei.de/
  • https://www.diebasis.nrw/index.php/de-de/
  • https://www.epochtimes.de/assets/uploads/2021/04/2021-04-09-16.30-Uhr-FormulierungshilfeIfSG.pdf
  • https://de-de.facebook.com/jens.gnisa.7

Quelle: dieBasis

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