dieBasis NRW kritisiert Änderungen zum Infektionsschutzgesetz und Abbau von Länderkompetenzen
Archivmeldung vom 15.04.2021
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDer Landesvorstand von dieBasis NRW übt entschiedene Kritik an der geplanten Änderung des Infektionsschutzgesetzes, das die Bundesländer in Fragen des Infektionsschutzes und der Grundrechtseinschränkungen umgeht. Damit werde ein besorgniserregender Präzedenzfall geschaffen, der den Föderalismus aushebelt und die Gefahr eines Dauerlockdowns mit sich bringe.
Der Landesvorstand der Partei dieBasis NRW äußert Kritik an der geplanten Ergänzung des
Infektionsschutzgesetzes, die von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD am 9. April 2021
vorgelegt wurde.
Diese geplante Änderung der „Ermächtigungsverordnung“ sieht unter §28 b kein
Mitspracherecht der Bundesländer mehr vor und bestimmt, dass ab einem Inzidenzwert von 100 PCRpositiv getesteten Personen pro 100.000 Einwohnern automatisch weitestreichende Maßnahmen
verfügt werden: Ausgangssperren, private und öffentliche Kontaktbeschränkungen sowie die
Schließung von Schulen und Geschäften.
„Das bedeutet im Klartext, dass der Bund von oben herab die härtesten Maßnahmen ergreifen kann,
während die Bundesländer nicht mehr selbständig, angemessen und mit Augenmaß auf die lokalen
Gegebenheiten eingehen können“, kommentiert Nathalie Sanchez Friedrich, die Stellvertretende
Landesvorsitzende von dieBasis NRW, dem Landesverband der Basisdemokratischen Partei
Deutschland. Des Weiteren betont Sanchez Friedrich, dass „wir mit der massiven Ausweitung der
Teststrategie, die ja auch in Fachkreisen umstritten ist, in eine Art Dauerlockdown versetzt werden
könnten, der den Menschen und der Wirtschaft nicht mehr zuzumuten ist.“
Zahlreiche Personen des öffentlichen Lebens, wie Jens Gnisa, ehemaliger Vorsitzender des Deutschen
Richterbundes, oder Beate Bahner, Rechtsanwältin für Medizinrecht, üben ebenfalls scharfe Kritik an
der vorgesehenen Änderung des IfSG.
Mit größter Sorge sehe der Landesvorstand von dieBasis NRW außerdem die im IfSG sodann
verankerten Einschränkungen der Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit, der Freiheit der
Person, der Freizügigkeit und der Unverletzlichkeit der Wohnung, die mit der Änderung nun auch
durch bloße „Rechtsverordnungen“ verfügt werden können. „Das können und dürfen wir als
demokratische Partei in diesem Land nicht hinnehmen“, kommentiert die stellvertretende
Landesvorsitzende Sanchez Friedrich.
Links:
-
https://diebasis-partei.de/
- https://www.diebasis.nrw/index.php/de-de/
- https://www.epochtimes.de/assets/uploads/2021/04/2021-04-09-16.30-Uhr-FormulierungshilfeIfSG.pdf
- https://de-de.facebook.com/jens.gnisa.7
Quelle: dieBasis