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Bundestag verabschiedet Mindestlohn-Gesetz mit großer Mehrheit

Archivmeldung vom 03.07.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.07.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: lillysmum / pixelio.de
Bild: lillysmum / pixelio.de

Der Bundestag hat mit den Stimmen der Großen Koalition und der Grünen den Gesetzentwurf zur Einführung eines Mindestlohns in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde verabschiedet. 535 Parlamentarier sprachen sich am Donnerstag für den Mindestlohn aus, fünf votierten gegen ihn, während sich 61 enthielten.

Der Gesetzentwurf sieht die Einführung des Mindestlohns zum 1. Januar 2015 vor. Für einzelne Branchen gelten allerdings Übergangslösungen bis Ende 2016. Mit der Regelung werden die Löhne von rund 3,7 Millionen Menschen steigen. Ausgenommen vom Mindestlohn sind Jugendliche unter 18 Jahren, Auszubildende sowie Praktikanten, die weniger als drei Monate in einem Unternehmen sind. Auch Langzeitarbeitslose bleiben das erste halbe Jahr in einem neuen Job vom Mindestlohn ausgenommen. V

or allem die Linke übte Kritik: Zwar sei die Bundesregierung mit ihrem Gesetzentwurf zum Mindestlohn auf einem guten Weg, wie der Linken-Politiker Klaus Ernst im Plenum des Bundestags sagte. Allerdings seien die Ausnahmen, etwa der Ausschluss der unter 18-Jährigen vom Mindestlohn, falsch, weshalb sich seine Partei enthalte.

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) bezeichnete den Mindestlohn hingegen als einen "Meilenstein in der Arbeits- und Sozialpolitik" Deutschlands.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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