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Kabinett bringt Kohleausstiegsgesetz auf den Weg

Archivmeldung vom 29.01.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.01.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Braunkohletagebau (Symbolbild)
Braunkohletagebau (Symbolbild)

Von Jörg Blobelt - Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0, Link

Die Bundesregierung hat das geplante Gesetz zum Kohleausstieg auf den Weg gebracht. Das Kabinett fasste am Mittwochvormittag einen entsprechenden Beschluss. Der Entwurf enthält einen genauen Fahrplan für die Abschaltung von Kohlekraftwerken in Deutschland.

Demnach soll spätestens 2029 geprüft werden, ob der Stillegungszeitpunkt für Kraftwerke nach dem Jahr 2030 jeweils drei Jahre vorgezogen und damit das Abschlussdatum 2035 erreicht werden kann. Die Kohlekommission, welche von der Bundesregierung eingesetzt worden war, hatte das Jahr 2038 als spätestes Datum für das Ende der Kohleverstromung vorgeschlagen. Das Kohleausstiegsgesetz sieht auch Entschädigungen vor, die Betreiber von Kohlekraftwerken für das vorzeitige Abschalten ihrer Anlagen erhalten sollen. Diese summieren sich insgesamt auf mehr als vier Milliarden Euro.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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