Opposition warnt vor Folgen eines Mega-Bundestags
Archivmeldung vom 30.06.2020
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.06.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch André OttDie vier Oppositionsfraktionen warnen vor den Folgen eines noch größeren Bundestags, falls sich das Parlament nicht rechtzeitig auf eine Wahlrechtsreform einigen sollte.
"Wenn wir in dieser Woche keine Reform des Wahlrechts verabschieden, droht ein XXL-Bundestag, der mit mindestens 800 Abgeordneten kaum arbeitsfähig, aber teuer wird", sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Marco Buschmann, der "Welt".
"Von den Räumlichkeiten bis zur Tagesordnung und Debattenzeit stoßen wir schon heute an Kapazitätsgrenzen."
Potenzielle Mehrkosten kritisierte auch der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Bernd Baumann. "Die Bundestagsverwaltung wird mehr Personal einstellen müssen, um die parlamentarischen Initiativen der Abgeordneten abzuarbeiten", warnte Baumann. Denn schon in der vergangenen Legislaturperiode habe sich die Zahl der parlamentarischen Initiativen deutlich erhöht. "Den Steuerzahlern ist die Aufblähung des Bundestags nicht zu vermitteln." Der Justiziar der Linke-Fraktion, Friedrich Straetmanns, rechnet zudem mit einer zusätzlichen Behäbigkeit des Parlaments: "Es wird ein Platzproblem und eine Verzögerung bei den parlamentarischen Prozessen geben. Je mehr Leute mitreden, desto mehr verzögert sich die Behandlung eines Themas."
Den Vorschlag von Unions-Fraktionschef Ralph Brinkhaus (CDU) für eine Übergangslösung kritisierte die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion, Britta Haßelmann. "Was an einem Vorschlag, als sogenannter `Notfallmechanismus`, der eine Begrenzung auf 750 Abgeordnete vorsieht, eine Reform sein soll, versteht niemand", sagte sie. "Das wären nochmal 41 Abgeordnete mehr, als derzeit im Bundestag sind, und 152 Abgeordnete über der jetzt geltenden Sollgröße des Bundestages, wie sie heute im Wahlgesetz steht."
Quelle: dts Nachrichtenagentur