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Masken-Skandal um Löbel: Kein Verstoß gegen Abgeordnetengesetz

Archivmeldung vom 15.07.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.07.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Anja Schmitt
CDU-Bundestagsabgeordneter Nikolas Löbel
CDU-Bundestagsabgeordneter Nikolas Löbel

Bild: CC BY-SA 4.0 / Von Dkckrls - Eigenes Werk / Bundestagsabgeordneter Nikolas Löbel aus Mannheim vor dem Reichstag in Berlin (cropped a photo))

Eine Viertelmillion Euro Provision hatte die Firma von Nikolas Löbel für Masken-Deals bekommen. Der damalige Bundestagsabgeordnete legte sein Mandat nieder – gegen das Abgeordnetengesetz hat er jedoch nicht verstoßen. Nun darf er laut Bundestagsverwaltung seine Gelder behalten. Dies schreibt das russische online Magazin „SNA News“ .

Weiter heißt es diesbezüglich auf deren deutschen Webseite: "Der Ex-Bundestagsabgeordnete und frühere CDU-Politiker Nikolas Löbel hat ein Prüfverfahren der Bundestagsverwaltung anstandslos durchlaufen. Zunächst berichtete der „Mannheimer Morgen“ darüber. Die Bundestagsverwaltung bestätigte den Abschluss des Verfahrens am Mittwoch und verwies auf den Paragrafen 44a im Abgeordnetengesetz, der Zuwendungen an die Parlamentarier regelt. Außerdem dürfe er seine Provisionen nun behalten.

Dieser Gesetzespassus erachtet insbesondere die Annahme von Geld oder geldwerten Zuwendungen als unzulässig, die nur deshalb gewährt würden, um den Abgeordneten zum Vertreten der Interessen der Geldgeber im Bundestag zu bewegen. Unzulässig ist ferner die Annahme von Geld oder von geldwerten Zuwendungen an Mitglieder des Parlaments, die ohne angemessene Gegenleistung vergeben werden. Solche Verstöße würden Löbel nicht zur Last gelegt, erklärte die Bundestagsverwaltung.

Die Firma des CDU-Bundestagsabgeordneten Nikolas Löbel hatte Corona-Masken vermittelt und kräftig kassiert – rund 250.000 Euro. Sie hatte nämlich Kaufverträge über Corona-Schutzmasken zwischen einem baden-württembergischen Lieferanten und zwei Privatunternehmen in Heidelberg und Mannheim vermittelt. Politiker und Bürger hatten Löbel aufgefordert, das Geld zurückzugeben oder zu spenden."

Quelle: SNA News (Deutschland)

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