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Steinmeier will EU-Sperrklausel-Gesetz zunächst nicht unterzeichnen

Archivmeldung vom 04.08.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.08.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Frank Walter Steinmeier (2014), Archivbild
Frank Walter Steinmeier (2014), Archivbild

Bild: Screenshot Youtube Video: "Europawahl - wütender Frank-Walter Steinmeier vom 19.05.2014Europawahl - wütender Frank-Walter Steinmeier vom 19.05.2014" / Eigenes Werk

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier wird das Zustimmungsgesetz zur Einführung einer prozentualen Hürde bei Europawahlen vorerst nicht ausfertigen. Das teilte die Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Doris König, der Satirepartei "Die Partei" mit, berichtet der "Spiegel". Die Kleinstpartei hatte eine Organklage und einem Eilantrag gegen das Gesetz vorgebracht.

Steinmeier will bis zu einer Entscheidung des Gerichts warten. Das sei "ständige Staatspraxis". Mit dem kurz vor der Sommerpause beschlossenen Gesetz stimmt Deutschland einem EU-Beschluss zu. Demnach soll bei Europawahlen künftig eine Hürde zwischen zwei und fünf Prozent gelten. Die Satirepartei fürchtet um ihren Wiedereinzug. Sie argumentiert: Eine solche Sperrklausel würde sich faktisch nur auf Deutschland auswirken, die EU sei gar nicht zuständig. Bedenken gegen eine Hürde sind nicht neu. Das Bundesverfassungsgericht kippte bereits 2011 eine Fünfprozentklausel für Europawahlen, 2014 eine Dreiprozentklausel. Kleinstparteien wie "Die Partei" konnten darum ins Europaparlament einziehen. Die Klage könnte eine EU-weite Regelung ausbremsen. Erst wenn alle EU-Mitgliedsländer zugestimmt haben, wird der Beschluss bindend.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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