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Bundesrat beschließt Wechselkennzeichen

Archivmeldung vom 16.12.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.12.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Dr. Klaus-Uwe Gerhardt / pixelio.de
Bild: Dr. Klaus-Uwe Gerhardt / pixelio.de

Die heute vom Bundesrat beschlossene Einführung des Wechselkennzeichens in Deutschland eröffnet nach Einschätzung des ADAC den Autofahrern neue Möglichkeiten für ihre individuelle Mobilität. Nach dieser Regelung können Autofahrer zwei Fahrzeuge einer Fahrzeugart, zum Beispiel zwei Pkw, wechselweise mit einem Kennzeichen nutzen.

"Der ADAC hatte sich von dieser Verordnung zwar mehr erhofft, aber die Vorteile des Wechselkennzeichens sind trotzdem nicht von der Hand zu weisen", sagte ADAC Präsident Peter Meyer. "Der Gesetzgeber schafft hier einen Anreiz, sich einen sparsamen und emissionsärmeren Kleinwagen als Zweitfahrzeug anzuschaffen." Auch wenn steuerliche Vergünstigungen nicht vorgesehen sind, können die Autofahrer laut ADAC mit Vorteilen bei der Kfz-Versicherung rechnen.

So hat die ADAC Autoversicherung AG parallel zum Gesetzgebungsverfahren ein Konzept für eine spezielle Kfz-Versicherung für ein Wechselkennzeichen entwickelt. Sie bietet pünktlich zur Einführung Mitte des Jahres 2012 einen speziellen Tarif an: Autofahrer, die sich für ein Wechselkennzeichen entscheiden, profitieren dann von günstigen Prämien.

Einen zusätzlichen Vorteil verspricht sich der ADAC dadurch, dass die Mobilität und Flexibilität gerade von Familien verbessert werden kann. Peter Meyer: "Ein Wechselkennzeichen könnte viele Familien darin bestärken, sich neben dem Erstfahrzeug einen kleinen, sauberen Zweitwagen anzuschaffen."

Quelle: ADAC (ots)

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