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Stadler (FDP) widerspricht zu Guttenberg: Keine Sondegerichtsbarkeit für Militärs

Archivmeldung vom 28.01.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.01.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Dr. Max Stadler Bild: Max Stadler
Dr. Max Stadler Bild: Max Stadler

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Max Stadler (FDP), hat der Forderung von Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) nach Einführung einer Militärstaatsanwaltschaft widersprochen.

"Es wird keine Sondergerichtsbarkeit für militärische Fragen geben, keine Militärgerichte oder Ähnliches; das ist alles völlig abwegig", sagte er dem "Kölner Stadt-Anzeiger" (Freitag-Ausgabe). "Es gibt im Koalitionsvertrag vielmehr eine Vereinbarung zu prüfen, ob man eine Konzentration von Verfahren bei einer bestimmten Staatsanwaltschaft und bei bestimmten Gerichten vornimmt, damit dort eine besondere Sachkunde gegeben ist. Das ist in anderen Rechtsbereichen ebenfalls durchaus üblich - etwa bei Wirtschaftsdelikten." Stadler verwies im Übrigen darauf, dass die Länder hier ein Mitspracherecht hätten. Die Entscheidung liege nicht llein in den Händen des Bundes. Verschiedene Landesregierungen hatten die gewünschte Konzentration zuletzt abgelehnt. Aufgrund einer freiwilligen Vereinbarung der Länder ist derzeit die Staatsanwaltschaft Potsdam zuständig, wenn es um militärische Delikte geht; bei Potsdam sitzt das Einsatzführungskommando der Bundeswehr. Die Staatsanwaltschaft leitet die Verfahren an die Staatsanwaltschaft jenes Ortes weiter, an dem der betroffene Soldat stationiert ist.

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger

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