Strobl: Begehung schwerer Straftat verwirkt Gastrecht
Archivmeldung vom 12.01.2016
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittAm heutigen Dienstag haben sich der Bundesminister des Innern Thomas de Maizière und der Bundesminister für Justiz und Verbraucherschutz Heiko Maas auf einen gemeinsamen Vorschlag zur erleichterten Ausweisung von Straftätern verständigt. Hierzu erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Thomas Strobl: "Wer bei uns eine schwere Straftat begeht verwirkt sein Gastrecht und muss das Land unverzüglich verlassen. Die Absenkung der Ausweisungshürden, auf die sich die beiden Minister geeinigt haben, ist absolut richtig und entspricht unseren Erwartungen. Die Ereignisse in Köln und anderen deutschen Großstädten erforderten ein rasches und konsequentes Handeln. Gut, dass das jetzt geschehen ist."
Strobl weiter: "Wir dürfen, wollen und werden niemanden sehenden Auges in den Tod schicken. Aber was möglich ist, muss konsequent gemacht werden - sowohl bei der nationalen Gesetzgebung als auch beim Vollzug, der Sache der Länder ist.
Wenn sich bestimmte Staaten weigern, ihre straffällig gewordenen Staatsbürger zurückzunehmen, dann müssen wir diesen Punkt dringend in Gesprächen mit diesen Ländern klären. Das gehört zur außenpolitischen Agenda.
Frauen zu umzingeln, zu begrapschen oder auszurauben geht gar nicht. Dafür gibt es rote Karte. Das Strafrecht gibt hier die passenden Antworten. Wir fordern sofortige Untersuchungshaft für alle Täter und ebenso schnelle wie konsequente Verurteilungen. Wir werden Schutzlücken bei solchen widerwärtigen sexuellen Übergriffen wie in Köln schließen."
Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)