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DIHK zweifelt am Erfolg neuer Musterklagen

Archivmeldung vom 15.06.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.06.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Fragezeichen - Paket
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Bild: Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de

Der Chefjustiziar des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), Stephan Wernicke, hat die neu geschaffene Musterfeststellungsklage als wenig verbraucherfreundlich kritisert. "So wie das Gesetz jetzt gestrickt ist, werden viele Verbraucher am Ende enttäuscht sein", sagte Wernicke dem "Spiegel". Zudem befürchte der DIHK "unangemessene Folgen, vor allem für kleine und mittlere Unternehmen".

Gerade beim Dieselskandal, auf den das neue Gesetz mit abzielt, dürften sich die Hoffnungen auf diese Musterklagen laut Wernicke nicht erfüllen: "Die Sachverhalte sind so unterschiedlich, dass es am Ende gar kein feststellendes Urteil für alle Dieselmodelle geben kann." Und wollen die Verbraucher eine konkrete Leistung wie etwa Schadensersatz, "müssen sie hinterher individuell noch mal klagen."

Großunternehmen könnten sich gegen solche Klagen, die oft von privaten Investoren im Hintergrund betrieben würden, einigermaßen wehren. Kleine Unternehmen dürften aber, selbst wenn sie rechtmäßig gehandelt haben, oft zu einem Vergleich gezwungen sein, weil sie ein solcher Prozess ungeheuer belasten würde. Wernicke schlägt stattdessen ein Musterverfahren vor, bei dem auch geklärt werden könnte, was das betreffende Unternehmen zu leisten hat. Mit der neuen Musterfeststellungsklage können unter anderem private Verbraucherverbände ab November im Namen von Geschädigten gegen Unternehmen vor Gericht ziehen, um einen Musterprozess durchzufechten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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