Milbradt-Vorschlag zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen: Besondere Hilfen für die neuen Länder erübrigen sich ab dem Jahr 2020
Archivmeldung vom 30.09.2015
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittKeine Sondermittel mehr für den weiteren Aufbau Ost ab 2020. Mit diesem Fazit mischt sich Sachsens früherer Ministerpräsident Georg Milbradt (CDU) in die heiße Phase der Bund-Länder-Verhandlungen über eine Neugliederung der Finanzbeziehungen nach dem Auslaufen des Solidarpaktes ein.
Gegenüber der "Leipziger Volkszeitung" schlägt Milbradt unter anderem vor, in erster Linie "die volle Berücksichtigung der gemeindlichen Steuerkraft" als Basis zu nehmen. Die Länder seien im Übrigen verpflichtet, ihren Gemeinden einen auskömmlichen kommunalen Finanzausgleich zu organisieren. "Daher sind Gemeindesteuereinnahmen in voller Höhe, gegebenenfalls umgerechnet mit dem durchschnittlichen Hebesatz, in den Bund-Länder-Finanzausgleich einzubeziehen." Deshalb, so Milbradts Schlussfolgerung, "erübrigt sich auch ein besonderes Hilfsinstrument für die neuen Länder über das Jahr 2019 hinaus." "Zwingend" ergänzt werden müsse die Neuorganisation der Finanzbeziehungen zur Disziplinierung der Länderausgaben mit einem scharfen "wirksamen Sanktionsmechanismus" bei einer nachhaltigen Verletzung der Schuldenbremse. Nur so sei gesichert, dass das Solidarprinzip nicht bei nächster Gelegenheit einfach wieder ausgehebelt werden könne. Milbradt nennt diese Gefahr die "moralische Versuchung". Im Wesentlichen sollte sich der neue Finanzausgleich auf die unterschiedlichen Steuereinnahmen beziehen, da davon auszugehen sei, dass der Bedarf pro Einwohner überall nahezu gleich hoch sei. Da der Bund mittlerweile die Sozialausgaben "weitgehend" übernommen habe, sei auch eine größere Besserstellung der Stadtstaaten nicht mehr notwendig.
Quelle: Leipziger Volkszeitung (ots)