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Schulen dürfen Eltern nicht zum Kauf teurer Computer zwingen

Archivmeldung vom 27.11.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.11.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Yvonne Gebauer (2017)
Yvonne Gebauer (2017)

Foto: Magubosc
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Schulen in NRW dürfen Eltern im Moment nicht dazu zwingen, für ihre Kinder teure Computer für den Unterricht anzuschaffen. "Zu den Pflichten der Eltern gehört es, ihr Kind ,angemessen' auszustatten. Nach der gegenwärtigen Rechtsauffassung sind davon digitale Endgeräte derzeit nicht umfasst", schreibt NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) auf eine Anfrage der Grünen-Bildungsexpertin Sigrid Beer, die der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung vorliegt.

Vor diesem Hintergrund seien Beschaffungsvorgaben durch die Schulen unzulässig, führt Gebauer weiter aus. Auch dürfe der Kauf von Tablets oder Laptops "nicht zur Voraussetzung für den Besuch einer Schule oder eines Bildungsgangs gemacht werden". Die Ministerin erklärt darüber hinaus, dass die Verpflichtung zum Gebrauch der umstrittenen grafikfähigen Taschenrechner in der gymnasialen Oberstufe "voraussichtlich für die Schüler entfallen wird, die zum Schuljahr 2023/24 in die Einführungsphase eintreten".

Laut der Grünen-Landtagsabgeordneten Beer klagen vielerorts Eltern darüber, dass sie bis zu 600 Euro teure Tablets anschaffen sollen. Sie wirft der Schulministerin vor, sich darauf zurückzuziehen, dass solche Vorgaben unzulässig seien. Wie die Landesregierung dem "Wildwuchs" begegnen wolle, bleibe ihr Geheimnis. "Eltern müssen demnach wohl in Eigenregie die Schulaufsicht anfragen. Ein Unding", so Beer.

Quelle: Westdeutsche Allgemeine Zeitung (ots)


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