Inlandseinsätze der Bundeswehr stoppen
Archivmeldung vom 02.06.2010
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Freigeschaltet durch Manuel Schmidt"Die Entscheidung der Karlsruher Richter bedeutet, dass der Bundestag keine Handhabe hat, verfassungswidrige Einsätze, die unter dem Label der Amtshilfe durchgeführt werden, zu stoppen", erklärt Ulla Jelpke zur heute ergangenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Das Gericht hatte eine Organklage der Grünen-Fraktion gegen den Bundeswehreinsatz beim G8-Gipfel im Jahr 2007 verworfen.
Die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE weiter:
"Während der Bundestag Auslandseinsätzen zustimmen muss und er Soldaten aus dem Ausland zurückholen kann, fehlt ihm eine solche Mitsprachemöglichkeit bei Inlandseinsätzen.
Für kritische Bürgerinnen und Bürger ist es nun noch wichtiger, gegen Aufmärsche des Militärs im Inland zu protestieren. Eine Gewöhnung an Grundrechtseingriffe durch Soldaten, wie sie in Heiligendamm begangen worden sind, darf es auf keinen Fall geben.
DIE LINKE wird nach ihren Kräften Bürgerinnen und Bürger unterstützen, die bei fragwürdigen Militäreinsätzen ihre Rechte verletzt sehen. Nach unseren Informationen sind entsprechende Klagen derzeit unter anderem vor dem Verwaltungsgericht Schwerin anhängig."
Quelle: Die Linke. im Bundestag