Bundeskabinett beschließt neue Einreiseverordnung
Archivmeldung vom 30.07.2021
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDas Bundeskabinett hat die neue Einreiseverordnung am Freitag wie erwartet beschlossen. Die Entscheidung sei im "Umlaufverfahren" getroffen worden, teilte die stellvertretende Regierungssprecherin Ulrike Demmer mit.
Demnach sind alle Einreisenden ab dem 1. August verpflichtet, bei Einreise über einen Nachweis zu verfügen. Dies kann ein Impf-, Test- oder Genesenennachweis sein. Bei Einreise aus einem Virusvaraintengebiet müssen auch Geimpfte und Genesene einen Test nachweisen. Diese Regelung diene dazu, die Eintragung zusätzlicher Infektionen nach Deutschland möglichst gering zu halten, so die Regierungssprecherin.
Diese Nachweispflichten gelten künftig nur für Personen, die das 12. Lebensjahr vollendet haben.
Zusätzlich gibt es ab dem 1. August nur noch zwei Arten von Risikogebieten, nämlich Gebiete mit erhöhtem Risiko ("Hochrisikogebiete") und "Virusvariantengebiete". Für Einreisende aus diesen Gebieten gelten weiterhin Anmelde- oder Absonderungspflichten. Die regelhaft 14-tägigen Quarantänepflichten für Einreisende aus Virusvariantengebieten bleiben weiterhin mit den entsprechend geltenden Ausnahmeregelungen bestehen.
Die Quarantänepflichten für Einreisende aus Gebieten mit erhöhtem Risiko ("Hochrisikogebiete") entsprechen den Pflichten, wie sie für die bisherigen Hochinzidenzgebiete gelten, nämlich: Nicht geimpfte oder genesene Einreisende müssen eine zehntägige Quarantäne antreten, die frühestens ab dem fünften Tag durch Übermittlung eines negativen Testnachweises beendet werden kann.
Ausnahme: Wer jünger als 12 Jahre ist, kann ohne Testnachweis nach fünf Tagen die Quarantäne beenden.
Quelle: dts Nachrichtenagentur