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Rechnugshof-Präsident Dette zum Versorgungsfall Machnig: "Auch Behörden können irren".

Archivmeldung vom 17.09.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.09.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Matthias Machnig (2010)
Matthias Machnig (2010)

Foto: Hans Weingartz
Lizenz: CC-BY-SA-3.0-de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Angesichts der Versorgungsaffären um den Thüringischen Wirtschaftsminister Matthias Machnig (SPD) und den ehemaligen Regierungssprecher Peter Zimmermann fordert der Präsident des Thüringischen Rechnungshofes, Sebastian Dette in der mThüringischen Landeszeitung (TLZ, Mittwoch-Ausgabe) eine "drastische Reduzierung der Anzahl der politischen Beamten in Thüringen". Damit kritisiert Dette, dass in Thüringen neben Staatssekretären und dem Regierungssprecher auch die Landtagsdirektorin, der Präsident des Landesverwaltungsamtes, der Polizeipräsident, der Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz sowie der Ausländerbeauftragte, der Gleichstellungsbeauftragte und der Behindertenbeauftragte in den Genuss dieses Sonderstatus gelangen.

Besonders die Landesbeauftragten sollten im Fall ihrer Abberufung wieder Dienst in der Landesverwaltung tun müssen anstatt mit Versorgungsbezügen in den Ruhestand gehen zu können. Das lege den Verdacht von Versorgungsposten für die Politik nahe. Zudem müsse es auch bei politischen Beamten eine "Bestenauswahl" geben, was derzeit nicht der Fall sei. Auch müsse mit der Doppelversorgung politischer Beamter, wie im Fall Machnig, endlich Schluss machen. "Bei Fällen von Doppelversorgung wird das Ansehen des gesamten Beamtentums in Misskredit gebracht", ärgert sich der Rechnungshof-Präsident.

Da der politische Ruhestand Zimmermanns auf öffentlichen Druck hin von Ministerpräsident Lieberknecht rückgängig gemacht worden ist, sei, so Dette, dem Land Thüringen kein Schaden entstanden. Sowohl Land als auch Bund müssten nun aber prüfen, ob Machnig zu viel kassierte und Versorgungsbezüge zurückzahlen müsse. Zum Hinweis Machnigs, die zuständigen Stellen hätten ihm die Rechtmäßigkeit seiner Bezüge bestätigt, meint Dette: "Das muss rechtlich noch einmal überprüft werden. Auch Behörden können irren".

Quelle: Thüringische Landeszeitung (ots)

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