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Bundestags-Immunitätsausschuss wehrt sich gegen Lammert-Vorstoß

Archivmeldung vom 21.03.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.03.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Initiative Echte Soziale Marktwirtschaft (IESM) / pixelio.de
Bild: Initiative Echte Soziale Marktwirtschaft (IESM) / pixelio.de

Der Widerstand im Bundestags-Immunitätsausschuss gegen eine mögliche Abschaffung des Strafverfolgungsschutzes für Abgeordnete wächst: "Dem Grundgesetz kommt hier auch eine Mahn- und Wächterfunktion zu.

Die historisch gut begründete und grundsätzliche Funktion der Immunität ist für die parlamentarische Demokratie so bedeutend, dass ich keinen Änderungsbedarf sehe", sagte die SPD-Politikerin Christine Lambrecht (SPD) dem "Tagesspiegel" (Dienstagausgabe) zu Forderungen von Parlamentspräsident Norbert Lammert (CDU), die geltenden Regeln zu streichen.

"Der Verfassungsgeber hat hiermit eine Lehre aus der Geschichte gezogen: Strafverfolgung wurde auch in der neueren Geschichte regelmäßig eingesetzt, um politische Gegner aus dem Feld zu räumen", so die SPD-Politikerin mit Blick auf die NS-Zeit weiter. Immunität sei kein Privileg, betonte sie im Gespräch mit dem "Tagesspiegel". Der Bundestag wache lediglich darüber, "dass die Staatsanwaltschaften nicht sachfremd oder willkürlich gegen die Abgeordneten vorgehen".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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