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Verfahren wegen diffamierenden Äußerungen bei Pegida-Demonstration eingeleitet

Archivmeldung vom 06.07.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.07.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Caruso Pinguin, on Flickr CC BY-SA 2.0
Bild: Caruso Pinguin, on Flickr CC BY-SA 2.0

Die diffamierenden Äußerungen von Pegida-Demonstranten über den ermordeten Walter Lübcke haben vermutlich strafrechtliche Konsequenzen. Es sei ein Verfahren gegen Unbekannt wegen Billigung von Straftaten eingeleitet worden, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Dresden, Lorenz Haase, am Freitag dem Tagesspiegel.

Geprüft werde auch, ob weitere Straftatbestände wie Volksverhetzung und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener in Frage kommen. Am vergangenen Montag hatten Teilnehmer der Pegida-Demonstration in Dresden gegenüber einem Team des ARD-Magazins "Kontraste" den Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten gerechtfertigt. Ein Demonstrant sagte, "ja wie es in den Wald hineingerufen wird, so schallt's wieder raus".

Ein weiterer Demonstrant bezeichnete Lübcke als "Volksverräter".

Die Sendung wurde am Donnerstagabend ausgestrahlt. Die sächsische Polizei versucht jetzt, die Demonstranten zu ermitteln, die sich mutmaßlich strafbar gemacht haben.

Quelle: Der Tagesspiegel (ots)


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