Politisch motivierte Straftaten: Die Bestimmung ist schwammig. Wird beispielsweise ein Hackenkreuz auf die Fensterscheibe eines AfD Wahlbüros geschmiert, gilt dies als "Rechte Straftat" (Symbolbild)
Bild: Unbekannt / Eigenes Werk
Zurück zu Laschet: Größte Bedrohung kommt von rechts