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Ex-Verfassungsrichter Udo Di Fabio ist gegen die Homo-Ehe

Archivmeldung vom 24.07.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.07.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Udo Di Fabio (2012)
Udo Di Fabio (2012)

Foto: Dontworry
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der frühere Richter am Bundesverfassungsgericht, Udo Di Fabio, ist gegen die Gleichstellung homosexueller Partnerschaften mit der Ehe. Er rät Karlsruhe deshalb davon ab, die von vielen erwartete Entscheidung zu Gunsten der Homo-Ehe zu treffen.

Der Bonner Staatsrechtslehrer, Sozialwissenschaftler und Autor sagte im Interview mit der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Samstagausgabe) auf die Frage, ob der Staat die Ehe umdefinieren könne als Verbindung jedweder Art: "Der Verfassungsgeber hat einen gewissen Spielraum für Neudefinitionen, den Gerichte nicht vorauseilend für sich beanspruchen sollten." Di Fabio fügte mit Blick auf Ehe und gleichgeschlechtliche Partnerschaften hinzu, man solle nicht jede Unterscheidung unter Diskriminierungsverdacht stellen: "Bestimmte Unterscheidungen, etwa die zwischen Staatsbürgern und Ausländern, sind notwendig, sonst kann ein Staat nicht funktionieren." Er verstehe zwar die Forderung von Homosexuellen nach Anerkennung der Ehe unter Gleichgeschlechtlichen; die Frage sei jedoch, ob jede Forderung institutionell ausgereizt werden müsse. Di Fabio: "Das Grundgesetz prämiert Gemeinschaften wie die Ehe oder auch Gewerkschaften, Kirchen oder politische Parteien, weil sie wichtig sind für die Gesellschaft."

Quelle: Rheinische Post (ots)

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