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Baugewerbe zur Grundsteuer-Reform: Eckpunkte nicht überzeugend

Archivmeldung vom 04.02.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.02.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Marc Tollas  / pixelio.de
Bild: Marc Tollas / pixelio.de

Zur Einigung von Bund und Ländern zur Grundsteuer-Reform kommentiert Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB): "Die Verständigung von Bund und Ländern zur Reform der Grundsteuer, die auf die Berücksichtigung von Mieten, Gebäudewerten und Bodenrichtwerten aufbaut, kann aus mehreren Gründen nicht überzeugen."

Pakleppa weiter: "Die Einbeziehung von Mieten bedeutet bürokratischen Aufwand, da auch fiktive Mieten für Wohneigentum berechnet werden müssen. Ein wesentlicher Nachteil ist außerdem darin zu sehen, dass durch die Einbeziehung der Gebäudewerte keine Anreize für neues Bauen gesetzt werden - was aber angesichts der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt dringend geboten wäre.

Besser geeignet, um den augenblicklichen Herausforderungen zu begegnen, ist aus unserer Sicht das so genannte Bodenrichtwertmodell: Demnach wird die Grundsteuer allein am Bodenwert bemessen. Somit wird außerdem die Bebauung von unbebauten Grundstücken gefördert. Wir sehen daher in diesem Modell einen unbürokratischen und zeitgemäßen Ansatz der Bemessung der Grundsteuer."

Quelle: ZDB Zentralverband Dt. Baugewerbe (ots)

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